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KI-Verordnung nimmt nächste Hürde

Wie in der letzten Wasserstandsmeldung angekündigt, steht bei der KI-Verordnung eigentlich nur noch die Verabschiedung durch das EU-Parlament aus. Diese Entscheidung wird durch die zwei Ausschüsse „Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres“ (LIBE) und „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ (IMCO) vorbereitet. Mittlerweile haben beide Ausschüsse dem derzeitigen Entwurf zugestimmt und die Abstimmungsvorlage als offizielles Arbeitsdokument der EU öffentlich gemacht. Somit gibt es jetzt endlich auch eine einigermaßen lesbare Version des Entwurfs, die von der EU selbst veröffentlicht wurde. Eine redaktionelle Anpassung ist allerdings weiterhin unvermeidlich. Die 171 Erwägungsgründe haben weiterhin nur 89 Ordnungsnummer und es gibt weiterhin „Art. 3 Nr. 44 (bh)“ wodurch sich der Entwurf auch in ordentlich formatierter Form noch schwer lesen lässt.

Inhaltlich sieht es so aus, als würde sich das bestätigen, was bislang bekannt ist. Die wesentlichen Eckpunkte hatten wir in unserem letzten Beitrag zu diesem Thema dargestellt. Im Laufe des weiteren Gesetzgebungsprozesses können sich natürlich weitere Anpassungen ergeben.

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