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Transparenzpflichten aus der KI-VO. Was muss ich wie kennzeichnen?

Neue Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte

Seit dem 2. August 2026 sind die neuen Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO scharf geschaltet. Jedes Unternehmen, das KI-Systeme zur Generierung von Inhalten einsetzt, muss sich damit auseinandersetzen.

Bilder mit ChatGPT erzeugt und für das Marketing genutzt? Texte mit CoPilot erstellt und als Pressemitteilung veröffentlicht? Schulung mit einer KI-generierten Stimme erstellt? Hier muss eine Strategie her, die festlegt, was und wie dies zu kennzeichnen ist.

Lernen Sie, was die wichtigsten Anforderungen sind und wie Sie diese pragmatisch umsetzen.

Transparenzpflichten für Unternehmen

Kostenfreies Webinar für Geschäftsführung, Marketing, Compliance, Brands und alle, die dies im Unternehmen umsetzen müssen
45 Minuten Praxiswissen mit Fragerunde
Live über Microsoft Teams

Zur Anmeldung

 

Hintergrund

Künstliche Intelligenz ist längst im Alltag von Unternehmen angekommen: KI generiert Bilder, Videos, Audio und Texte für Marketing, PR, Corporate Communication und Medienangebote. Mit der EU KI‑VO (englisch: „AI Act“) werden diese Einsätze erstmals umfassend reguliert. Besonders wichtig sind die Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 4 KI‑VO, die Betreiber von KI-Systemen zur Erstellung von Deepfakes und KI‑Texten zu Fragen von öffentlichem Interesse ausdrücklich in die Pflicht nehmen.

Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen KI-Systeme, um redaktionelle Texte zu erzeugen oder Bilder für die Webseite oder Produkthefte zu erzeugen, müssen Sie sich mit diesen Pflichten vertraut machen.

Außerdem müssen Interaktionen mit KI-Systemen transparent gemacht werden. Nutzen Sie Chatbots oder telefonische KI-Agenten, müssen Sie hier ebenfalls tätig werden.

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KI-VO Transparenzpflichten: Inhalte und Zielgruppe des Webinars

Viele Unternehmen nutzen bereits KI-Systeme, haben jedoch noch nicht geprüft, welche Transparenzpflichten sich aus Art. 50 KI-VO ergeben. Um kostspielige Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber zu vermeiden, müssen sich Verantwortliche mit den Anforderungen vertraut machen und eine Strategie im Unternehmen umsetzen.
Das erwartet die Teilnehmer des Webinars.

Das Webinar richtet sich an

  • Unternehmensführungen oder Abteilungsleitungen, die als Verantwortliche vor der Aufgabe stehen, eine KI-Strategie einzuführen,
  • Beschäftigte der Fachabteilungen wie Marketing oder Kommunikation sowie Agenturen, die diese Vorgaben in der Praxis umsetzen müssen,
  • betriebliche KI-Beauftragte oder Datenschutzbeauftragte, die das Thema intern begleiten und für ihre Arbeit besser verstehen wollen,

und alle, die sich erstmalig oder zur Auffrischung hinsichtlich der KI-Transparenzpflichten fortbilden wollen.

Das erwartet die Teilnehmer:

 

  • Welche Transparenzpflichten sich aus Art. 50 KI-VO ergeben 

 

  • Für welche KI-Systeme die Vorschrift relevant ist 

 

  • Informationspflichten bei KI-Interaktionen 

 

  • Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte 

 

  • Dokumentations- und Governance-Maßnahmen

 

  • Praktische Umsetzung im Unternehmen
  • Frage- und Antwortrunde

 

Das Webinar dauert 45 Minuten via Microsoft Teams. Die Teilnahme ist kostenlos, als Gegenleistung für die Bereitstellung unserer Schulung müssen Sie sich nur in unsere Newsletter-Liste eintragen.

Die gezeigten Unterlagen erhalten die Teilnehmer im Nachgang ausgehändigt.

Christian Klos ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter.

Seit vielen Jahren berät er Unternehmen vom internationalen Großkonzern bis zum KMU und Start-Up zu allen Themen rund um das Datenrecht, KI-Compliance und deren praktische Umsetzung „auf der Straße“.

Christian Klos ist Autor und veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften und dem Two Towers Blog.

Wir nutzen für die Durchführung von ausgewiesenen Webinaren die Webinar-Funktion von Microsoft Teams (MS Teams). Hierfür müssen nur wenige technische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine stabile Internetverbindung. Bitte beachten Sie, dass es bei einer instabilen Verbindung zu Verzögerungen oder gar zum Abbruch der Live-Übertragung kommen kann.
  • Eine MS Teams-Registrierung bzw. -Lizenzerwerb ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch die nachfolgenden Hinweise:
  • Desktop-PC: Sie benötigen einen aktuellen Browser, um am Webinar teilnehmen zu können. Das Vorliegen oder die Installation der Anwendung MS Teams ist nicht erforderlich.
  • Mobile Endgeräte (Handy, Tablet): Sie benötigen die MS Teams App. Der Download ist über die App-Stores Ihres Betriebssystemanbieters möglich.

 

Rechtsanwalt Christian Klos

Kontakt

Christian Klos

Geschäftsführer

klos@two-towers.eu

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