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Transparenzpflichten aus der KI-VO. Was muss ich wie kennzeichnen?
Neue Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte
Seit dem 2. August 2026 sind die neuen Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO scharf geschaltet. Jedes Unternehmen, das KI-Systeme zur Generierung von Inhalten einsetzt, muss sich damit auseinandersetzen.
Bilder mit ChatGPT erzeugt und für das Marketing genutzt? Texte mit CoPilot erstellt und als Pressemitteilung veröffentlicht? Schulung mit einer KI-generierten Stimme erstellt? Hier muss eine Strategie her, die festlegt, was und wie dies zu kennzeichnen ist.
Lernen Sie, was die wichtigsten Anforderungen sind und wie Sie diese pragmatisch umsetzen.
Transparenzpflichten für Unternehmen
Hintergrund
Künstliche Intelligenz ist längst im Alltag von Unternehmen angekommen: KI generiert Bilder, Videos, Audio und Texte für Marketing, PR, Corporate Communication und Medienangebote. Mit der EU KI‑VO (englisch: „AI Act“) werden diese Einsätze erstmals umfassend reguliert. Besonders wichtig sind die Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 4 KI‑VO, die Betreiber von KI-Systemen zur Erstellung von Deepfakes und KI‑Texten zu Fragen von öffentlichem Interesse ausdrücklich in die Pflicht nehmen.
Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen KI-Systeme, um redaktionelle Texte zu erzeugen oder Bilder für die Webseite oder Produkthefte zu erzeugen, müssen Sie sich mit diesen Pflichten vertraut machen.
Außerdem müssen Interaktionen mit KI-Systemen transparent gemacht werden. Nutzen Sie Chatbots oder telefonische KI-Agenten, müssen Sie hier ebenfalls tätig werden.
KI-VO Transparenzpflichten: Inhalte und Zielgruppe des Webinars
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