Google reCAPTCHA – Änderungen beim Datenschutz
Google ändert ab dem 2. April 2026 seine datenschutzrechtliche Rolle bei dem Tool reCAPTCHA: Statt selbst Verantwortlicher zu sein, will Google zum Auftragsverarbeiter werden, so das Unternehmen. Was zunächst wie ein Compliance‑Gewinn wirkt, führt in der Praxis zu mehr Pflichten und Haftungsrisiken für Unternehmen. Wir erklären, warum die Situation trotz Rollenwechsel nicht besser wird und welche Schritte Website-Betreiber zwingend einleiten müssen.
Was ist reCAPTCHA?
Captchas sind Tests auf Webseiten, mit deren Hilfe Menschen von Roboterprogrammen unterschieden werden können. Darunter fallen z. B. Aufgaben zur Entzifferung verzerrten Texts (CAPTCHA = Completely Automated Public Turing Test to Tell Computers and Humans Apart). Diese müssen bei verschiedenen Interaktionen im Internet durchgeführt werden, wie z. B. der Registrierung auf einer Webseite oder dem Abschicken eines Kommentars. Dadurch sollen Spam-Angriffe und anderweitige Manipulationsversuche auf Webseiten verhindert werden.
Der größte Anbieter von Captchas ist Google mit seinem Dienst reCAPTCHA. Bei dem Einsatz von reCAPTCHA läuft teilweise im Hintergrund eine Auswertung des Benutzerverhaltens des Webseitenbesuches, was schon für sich Datenschutz-Herausforderungen mit sich bringt (siehe dazu unser Blogartikel).
Was ändert sich jetzt?
Bisher sah sich Google bei der Nutzung von reCAPTCHA selbst als datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Dadurch konnte Google die im Hintergrund gesammelten Daten eigenständig verwenden, auch für produktübergreifende Zwecke.
Mit Wirkung zum 2. April 2026 ändert sich dies:
- Google wird zum Auftragsverarbeiter,
- Websitebetreiber hingegen werden zu alleinigen Verantwortlichen,
- Grundlage der Verarbeitung sind die geänderten Google Cloud Specific Terms.
Damit unterwirft sich Google der Weisungskontrolle der Betreiber. Die technischen Funktionen von reCAPTCHA bleiben vollständig bestehen; es handelt sich ausschließlich um einen rechtlichen Rollenwechsel ohne technische Änderungen.
Welche Daten werden weiterhin verarbeitet?
Die im Hintergrund genutzten Daten bleiben im Wesentlichen unverändert. reCAPTCHA verarbeitet weiterhin:
- IP-Adressen
- Cookies und Cookie‑Identifier
- Browser- & Geräteinformationen
- Interaktions- und Verhaltenserkennung
- Referrer‑Daten
Diese Daten gelten fast durchweg als personenbezogen.
Auch der Drittlandtransfer in die USA bleibt bestehen – mit allen bekannten DSGVO‑Risiken.
Warum die Situation für Unternehmen nicht besser wird
1. Mehr Verantwortung statt weniger
Unternehmen werden durch den Rollenwechsel vollständig verantwortlich für:
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Information der Nutzer
- Ggf. Einbindung im Consent‑Management
- Dokumentation im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Risikobewertungen (insbesondere bei US‑Transfers)
Damit steigt der administrative Aufwand erheblich.
2. Keine Transparenz‑Verbesserung
Ein Kernproblem bleibt bestehen:
Google legt auch weiterhin nicht offen, welche Daten exakt erhoben und wie sie im Detail verarbeitet werden.
Auch wenn Google formell keine eigenen Zwecke mehr verfolgt, bleibt die tatsächliche Datenverarbeitung im Hintergrund eine Blackbox. Unternehmen müssen nun rechtlich für einen Prozess einstehen, dessen genaue technische Details sie nicht kennen. Damit besteht das Risiko, dass hier gar keine echte Auftragsverarbeitung vorliegt (ein bußgeldbewährter DSGVO-Verstoß) und dass Unternehmen für Datenverarbeitungen von Google verantwortlich werden, welche sie weder genau kennen noch verstehen.
3. Drittlandtransfer bleibt ein Compliance‑Risiko
Der Datentransfer in die USA bleibt weiterhin hochproblematisch, da dort kein der EU gleichwertiges Datenschutzniveau besteht.
Damit müssen Unternehmen zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sowie Risikoabwägungen treffen – obwohl sie keine Einsicht in die Detailverarbeitung erhalten.
4. Pflichten steigen, aber Unternehmen erhalten keine Kontrolle
Die paradoxe Konsequenz:
- Unternehmen werden rechtlich verantwortlich,
- haben aber keine technische Kontrolle über die eigentliche Datenverarbeitung.
Das führt zu einer Verschiebung der Haftung, nicht aber zu einer Verbesserung der Datenschutzlage.
Websitebetreiber, die weiterhin Google reCAPTCHA einsetzen, müssen bis April alle Hinweise auf die bisherigen Google‑Privacy-Policies entfernen, da sie nicht mehr gültig sind.
Auch das bedeutet zusätzlichen Aufwand, ohne materiellen Datenschutzgewinn.
Fazit: Mehr Pflichten, keine wirkliche Verbesserung
Der Rollenwechsel von Google ist formal ein Schritt in Richtung DSGVO‑Konformität – realistisch betrachtet aber keine Verbesserung für Unternehmen.
Die Verantwortung verschiebt sich vollständig auf die Websitebetreiber, während die strukturellen Probleme von reCAPTCHA fortbestehen:
- fehlende Transparenz,
- weiterhin hoher Datenumfang,
- unveränderter US‑Transfer,
- fehlende technische Kontrolle.
Unternehmen tragen nun die komplette Haftung für ein System, dessen Funktionsweise sie nicht einsehen können. Wir raten daher umso mehr dazu, sich nach alternativen Lösungen umzusehen.
Checkliste für Unternehmen, die reCAPTCHA weiterhin nutzen wollen
Soweit Webseitenbetreiber trotz der Risken beim Datenschutz weiterhin an Google reCAPTCHA festhalten möchten, sollten in jedem Fall die folgenden Punkte beachtet werden.
1. Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) abschließen
- Google Cloud DPA abschließen oder aktualisieren.
2. Datenschutzerklärung aktualisieren
- Alle Verweise auf Googles alte Datenschutzhinweise entfernen
- Nutzung von reCAPTCHA transparent und detailliert darstellen
3. Consent‑Management-System anpassen
- Klären, ob eine Einwilligung erforderlich ist
- Falls ja, sicherstellen, dass reCAPTCHA erst nach Zustimmung geladen wird
4. Risikoanalyse durchführen
- Bewertung des Drittlandtransfers in die USA
- Dokumentation von Schutzmaßnahmen (TOMs)
5. Verarbeitungstätigkeit dokumentieren
- Aufnahme in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
6. Alternativen prüfen
- EU‑basierte CAPTCHA‑Alternativen wie Friendly Captcha in Betracht ziehen
Bei Fragen zur Nutzung von Google reCAPTCHA und vergleichbaren Tools, der datenschutzkonformen Einholung einer Einwilligung sowie der Bereitstellung der notwendigen Informationen in einer Datenschutzerklärung sind wir Ihnen gerne mit unserer Expertise behilflich. Kontaktieren Sie uns einfach.
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