
Datenschutz für Notare in Köln & bundesweit
- Maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte für Ihr Notariat
- Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
- Praxisnahe Umsetzung ohne Beeinträchtigung Ihrer Geschäftsprozesse
Als Notar gelten für Sie hohe Datenschutzstandards. Gleichzeitig sind Sie zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Als erfahrene Experten für Datenschutz und Datenschutzbeauftragte für Notare in Köln und bundesweit unterstützen wir Sie bei der Herstellung höchstmöglicher Rechtssicherheit, damit Sie sich fortan komplett auf Ihre Tätigkeit als Notar konzentrieren können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Zufriedene Mandanten






Unsere Leistungen im Datenschutz für Notare
So einfach kommen wir ins Gespräch
Kontaktaufnahme:
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.
Analyse:
Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.
Maßgeschneiderte Lösung:
Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.
Pflicht zum Datenschutzbeauftragten: Daher sind externe Lösungen meist besser
Als Notar sind Sie nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Sie haben dabei die Wahl, einen Mitarbeiter als internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, oder einen Dienstleister als externen Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen.
In der Praxis hat die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten oft viele Vorteile. Dazu gehören zusammengefasst die Folgenden:
- Ein externer Datenschutzbeauftragter führt in der Regel zu deutlich planbareren und oft auch niedrigeren Kosten über eine transparente Vergütungsregelung. Bei einem internen Datenschutzbeauftragten fallen schwer vorhersehbare Kosten für die umfangreiche Aus- und Weiterbildung an, außerdem entstehen indirekte Kosten durch Produktivitätsausfälle, da der jeweilige Mitarbeiter einen Teil seiner Arbeitszeit für die Ausführung seiner neuen Rolle aufwenden muss.
- Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt Sonderkündigungsschutz und kann nicht ordentlich gekündigt werden. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten wird hingegen ein gewöhnlicher Dienstleistervertrag geschlossen, sodass die Zusammenarbeit einfacher kündbar ist.
- Ein interner Datenschutzbeauftragter muss sich seine Expertise erst mühsam im Laufe der Zeit aufbauen. Als erfahrene Experten können wir Sie dagegen schon vom ersten Tag an bestmöglich beim Erreichen von Rechtskonformität unterstützen.
Für Notare gelten hohe Standards im Datenschutz
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Notare sind sehr hoch, da sie aufgrund ihrer Stellung als öffentliche Stelle und Berufsgeheimnisträger eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihren Mandanten innehaben.
Neben den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommen dabei zusätzliche Vorgaben der Dienstordnung der Notare (DONot) und des jeweils für Sie geltenden Landesdatenschutzgesetzes.
Eins der Ziele unserer Beratung und Vertretung im Datenschutz für Notare ist das Erreichen höchstmöglicher Rechtssicherheit. Dabei unterstützen wir Sie aktiv bei der Einrichtung von datenschutzkonformen IT-Systemen und Betriebsabläufen.
Two Towers – Experten im Datenschutz für Notare
Sie möchten den Datenschutz in Ihrem Notariat rechtssicher aufstellen und einen erfahrenen externen Datenschutzbeauftragten benennen? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Wir beraten und vertreten Notariate sowohl in Köln als auch bundesweit.
Ihre Ansprechpartner

Christian Klos
Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt

Ina Rothe, LL.M.
Partnerin
Wirtschaftsjuristin
Neueste Blogbeiträge
- Wer ist Auftragsverarbeiter?
- Ist Google Analytics DSGVO-konform? Das sollten Sie beachten!
- Praxisübernahme und Datenschutz: Vorsicht bei Patientendaten!
- Millionenbußgeld für ING Bank wegen Ausweiskopien – ein Weckruf für den Finanzsektor
- Microsoft 365 jetzt offiziell DSGVO-konform?
Ausgewählte Fachartikel
- B. Scheben / A. Geschonneck / C. Klos: „Unternehmensinterne Ermittlungen im Rahmen datenschutzrechtlicher Grenzen“, ZHR 2015, 240
- Christian Klos / Ramazan Taylan: „Von der Theorie zur Praxis: Die EU-KI-Verordnung effektiv umsetzen.“, CCZ 2024, 205
- Christian Klos: „KI-VO & Co: Compliance für künstliche Intelligenz sicher umsetzen“, Fortsetzungswerk Information Security Management TÜV Media 2024
- I. Rothe / D. Eder: Datenschutz: Mangelnde Verschlüsselung von E-Mails ein DSGVO-Verstoß ohne Schaden? Ein Überblick und Perspektiven für Unternehmen
Hinweis: Leistungen, die dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, werden von der Kanzlei Two Towers Legal erbracht.