Two Towers Team

Datenschutz für Anwälte in Köln & bundesweit

  • Maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte für Ihre Kanzlei
  • Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
  • Praxisnahe Umsetzung ohne Beeinträchtigung Ihrer Geschäftsprozesse

Jetzt Kontakt aufnehmen!

In einer Anwaltskanzlei werden täglich hochsensible personenbezogene Informationen verarbeitet, sowohl über Mandanten als auch über Beschäftigte. Neben den strengen Anforderungen aus DSGVO und BDSG sind dazu insbesondere die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten zu beachten, die sich aus der BRAO (und dem StGB) ergeben.

Datenschutzverstöße können empfindliche Bußgelder und in schweren Fällen sogar berufsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sowie das Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten nachhaltig beschädigen.

Als erfahrene Experten im Datenschutz für Anwälte und externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie dabei, sämtliche datenschutz- und berufsrechtlichen Vorgaben in Ihrer Kanzlei praxisnah und rechtssicher umzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen maximale Sicherheit zu geben, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre anwaltliche Tätigkeit konzentrieren können.

Zufriedene Mandanten

Unsere Leistungen im Datenschutz für Anwälte

Ein datenschutzkonformes Mandantenmanagement bildet die Grundlage für Compliance in Ihrer Kanzlei. Neben den ohnehin strengen Vorgaben der DSGVO kommen berufsrechtliche Besonderheiten wie die anwaltliche Schweigepflicht hinzu.

Ihre Prozesse und Systeme sollten daher unbedingt grundlegend datenschutzkonform aufgestellt sein, um schwere Strafen sowie den Vertrauensverlust Ihrer Mandanten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Einrichtung und können Ihnen dank unserer langjährigen Expertise auch im technischen Bereich konkrete und gangbare Lösungen empfehlen.

Die DSGVO fordert von Ihrer Kanzlei umfassende Dokumentationen zu allen Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dieser Aspekt wird häufig kaum beachtet, kann jedoch empfindliche Sanktionen durch Aufsichtsbehörden nach sich ziehen.

Wir unterstützen Sie dabei, alle Dokumentationspflichten sowie alle weiteren Vorgaben der DSGVO umzusetzen.

Datenschutzverstöße erfordern insbesondere in Anwaltskanzleien ein schnelles und beherztes Handeln. Es ist dabei zu prüfen, ob neben der DSGVO etwa auch die anwaltliche Schweigepflicht verletzt wurde und ob Betroffene unter Abwägung aller Gesamtumstände informiert werden müssen.

Wir stehen Ihnen bei Datenpannen schnell und unbürokratisch zur Seite, um die negativen Folgen für Ihre Kanzlei so überschaubar wie möglich zu halten.

Ihre Mitarbeiter sind für die Einhaltung von DSGVO und berufsrechtlichen Vorgaben entscheidend, da sie tagtäglich personenbezogene Daten verarbeiten. Eine Sensibilisierung hinsichtlich geltender Vorschriften hilft dabei, die Gefahr von Datenschutzverstößen einzudämmen.

Wir geben Ihren Mitarbeitern alles Wichtige an Wissen mit und stehen auch bei der Klärung von akuten Fragen im Berufsalltag gerne zur Verfügung.

Als externe Datenschutzbeauftragte agieren wir als Kontaktpunkt für Aufsichtsbehörden und Betroffene, die Anfragen etwa hinsichtlich über sie gespeicherter Daten stellen. Auf diese Weise können wir einerseits fachlich eine bestmögliche Reaktion für Sie sicherstellen und gleichzeitig wichtige interne Ressourcen Ihrer Kanzlei schonen.

Fast jede Kanzlei setzt heutzutage auf die Einbindung von Software oder IT-Systemen, die ihre Arbeit im Alltag enorm erleichtern. Werden dabei jedoch personenbezogene Daten insbesondere von Mandanten übertragen, ist eine genaue datenschutz- und berufsrechtliche Prüfung angemessen, um Compliance sicherzustellen.

Wir sorgen dafür, dass alle Ihre IT-Systeme und externen Dienstleister rechtskonform an Ihre Kanzlei angebunden werden.

So einfach kommen wir ins Gespräch

Kontaktaufnahme:

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.

Analyse:

Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.

Maßgeschneiderte Lösung:

Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.

Warum ein externer Datenschutzbeauftragter für Anwälte sinnvoll ist

Als Rechtsanwalt setzen Sie sich täglich für die Interessen Ihrer Mandanten ein. Dabei ist die Verarbeitung personenbezogener Daten unvermeidbar. Gleichzeitig müssen Sie die umfangreichen Vorgaben aus DSGVO und BDSG einhalten, zusätzlich zu Ihrer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.

Werden bei einer Prüfung durch Aufsichtsbehörden Mängel festgestellt, drohen erhebliche Sanktionen. Darüber hinaus steht stets auch das Vertrauen Ihrer Mandanten auf dem Spiel. Sie sollten dem Thema Datenschutz daher unbedingt die gebotene Priorität einräumen.

Im Kanzleialltag fehlt jedoch häufig die Zeit, um sich intensiv mit komplexen Datenschutzfragen, technischen Maßnahmen und umfangreichen Dokumentationspflichten auseinanderzusetzen. Hinzu kommt, dass hierfür oft spezialisiertes Fachwissen erforderlich ist.

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir sämtliche Aufgaben rund um den Kanzleidatenschutz und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung. Gegenüber einer internen Lösung bietet das für Sie zahlreiche Vorteile:

  • Klare, kalkulierbare Kosten – in der Regel deutlich günstiger als eine interne Besetzung
  • Kein besonderer Kündigungsschutz wie bei internen Datenschutzbeauftragten
  • Zugriff auf umfassende fachliche und technische Expertise auf aktuellem Stand
  • Flexible und unabhängige Betreuung Ihrer Kanzlei

In bestimmten Fällen ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft unter anderem Kanzleien, in denen regelmäßig mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – einschließlich Rechtsanwaltsfachangestellter.

Besonderheiten im Strafrecht

Kanzleien mit strafrechtlichem Schwerpunkt verarbeiten regelmäßig besonders sensible Informationen, etwa zu Straftaten, strafrechtlichen Vorwürfen oder Verurteilungen. Diese Daten unterliegen nach der DSGVO einem besonders hohen Schutzniveau.

Für solche Kanzleien besteht regelmäßig die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Auch hier profitieren Sie von allen Vorteilen eines externen Datenschutzexperten, der sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Besonderheiten des Datenschutzes im Strafrecht kennt.

Ihr erfahrener Partner im Datenschutz für Anwälte

Unabhängig davon, ob eine formelle Benennungspflicht besteht, sollten Sie als Rechtsanwalt sicherstellen, dass der Datenschutz in Ihrer Kanzlei vollständig und korrekt umgesetzt ist. Andernfalls drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch berufs- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Als erfahrene externe Datenschutzbeauftragte für Anwälte mit fundierter Kenntnis der anwaltlichen Praxis wissen wir genau, worauf es in Kanzleien ankommt. 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Klos

Christian Klos

Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt

Ina Rothe, LL.M.

Partnerin
Wirtschaftsjuristin

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Hinweis: Leistungen, die dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, werden von der Kanzlei Two Towers Legal erbracht.