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DSGVO-Transparenzpflichten – Europaweite Prüfaktion 2026

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nimmt in diesem Jahr im Rahmen der europaweiten Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) die Einhaltung von Transparenzpflichten Verantwortlicher gegenüber betroffenen Personen in den Blick. Insgesamt nehmen 25 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa an der Initiative teil. In Deutschland beteiligen sich die Brandenburgische Datenschutzaufsicht und die Datenschutzaufsichtsbehörde aus Niedersachsen an der Prüfung. Die Brandenburgische Datenschutzaufsicht hat bekannt gegeben, ihren Schwerpunkt bei der Prüfung auf Personalvermittlungen, die in Brandenburg ihren Sitz haben, zu legen.

Hintergrund

Gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO sind Verantwortliche dazu verpflichtet, Personen zu informieren, ob und wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Diese Verpflichtung dient der Transparenz und ermöglicht betroffenen Personen, eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten auszuüben. Über die Umsetzung dieser Informationspflichten im Unternehmen insbesondere unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und neuer gesetzlicher Regelungen haben wir bereits Anfang des Jahres in unserem Blog-Artikel Transparenz- und Informationspflichten aufgeklärt.

Das CEF dient der Aufdeckung von Defiziten bei der Umsetzung der DSGVO und der europaweiten Abstimmung zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden, um eine möglichst einheitliche Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der EU zu gewährleisten. Die koordinierte Aktion zu den Transparenzpflichten ist die fünfte Initiative im Rahmen des CEF. Zuletzt befasste sich die koordinierte Aktion mit der Umsetzung des Rechts auf Löschung. Wir berichteten hier zur Ausführung und hier zum Ergebnis der Prüfung.

Art der Prüfung der Transparenzpflichten

Laut EDSA werden die beteiligten Behörden im Laufe dieses Jahres Verantwortliche aus verschiedenen Branchen kontaktieren. Dies soll im Rahmen förmlicher Prüfungen oder sogenannter „fact-finding exercises“ erfolgen.

Denkbar ist ebenfalls, dass wie schon bei den vorangegangenen koordinierten Prüfungen, die nationalen Aufsichtsbehörden einen gemeinsam abgestimmten Fragebogen an ausgewählte Unternehmen versenden, um Informationen über ihre Transparenzmaßnahmen und Datenschutzhinweise abzufragen. Die luxemburgische Aufsichtsbehörde hat dies bereits getan.

Prüfschwerpunkte

Es ist davon auszugehen, dass folgende Themen im Mittelpunkt der Prüfung der Transparenzpflichten stehen werden:

  • Verständlichkeit und klare Sprache der Datenschutzhinweise (Art. 12 DSGVO)
  • Vollständigkeit der Pflichtinformationen nach Art. 13 DSGVO
  • Erfüllung der Informationspflichten bei indirekter Datenerhebung nach Art. 14 DSGVO
  • Auffindbarkeit und Zugänglichkeit von Datenschutzhinweisen
  • Aktualität der Informationen und Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verarbeitungen
  • Transparenz bei Empfängern, Drittlandtransfers, Speicherdauern und Betroffenenrechten

Wenn Sie sich auf mögliche Anfragen der beiden deutschen Aufsichtsbehörden vorbereiten möchten oder die Aktion zum Anlass nehmen möchten, die Erfüllung Ihrer Informationspflichten selbst zu beurteilen, sollten Sie insbesondere folgende Dokumente überprüfen:

  • Website-Datenschutzerklärung
  • Datenschutzhinweise für Beschäftigte
  • Informationen für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner
  • Prozesse zur Erfüllung von Art. 14 DSGVO bei indirekter Datenerhebung
  • Dokumentation zu Empfängern, Drittlandtransfers und Speicherdauern

Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Informationen tatsächlich verständlich und leicht zugänglich bereitgestellt werden.

Ausblick

Die Ergebnisse der gemeinsamen Prüfung werden vom EDSA analysiert und in einem Abschlussbericht zusammengeführt, der voraussichtlich im kommenden Jahr veröffentlicht wird. In der Regel enthalten die Berichte des CEF neben Beispielen für gelungene Vorgehensweisen Angaben zu Verbesserungsbedarf, Empfehlungen und möglichen Folgemaßnahmen. Der Bericht bietet Unternehmen damit einen guten Überblick zu Problemen und Lösungen.

Fazit

Unternehmen sollten die aktuelle koordinierte Prüfung der Aufsichtsbehörden zum Anlass nehmen, die Umsetzung ihrer Informationspflichten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei sollte insbesondere auf Verständlichkeit und Vollständigkeit der Datenschutzinformationen geachtet und sicherstellt werden, dass Informationen zwischen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person und der Datenerhebung über Dritte differenzieren.

Ordnungsgemäß durchgeführte Informationen tragen dazu bei, Sanktionsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden zu vermeiden und Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitern und sonstigen Vertragspartnern zu schaffen.

Bei der Ermittlung und Umsetzung Ihrer Transparenz- und Informationspflichten sind wir Ihnen mit unserer Expertise gerne behilflich. Sprechen Sie uns an.

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