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Compliance Schulungen und Coaching in Köln & bundesweit

  • Compliance-Schulungen für alle Unternehmen
  • Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
  • In Köln und bundesweit

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Korruptionsvorwürfe, Geldwäscheverdachtsmeldungen, Sanktionsverstöße oder Hinweise zu Fehlverhalten aus einer internen Meldestelle: Für Unternehmen sind Compliance-Risiken längst keine Randthemen mehr. Strukturierte Compliance-Schulungen versetzen Geschäftsführung, Führungskräfte und Beschäftigte in die Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen, korrekt einzuordnen und im Tagesgeschäft richtig zu reagieren.

Wir entwickeln und begleiten Compliance-Trainings, -Workshops und -Coachings in Köln und bundesweit – mit Fokus auf klassische Compliance-Themen wie Antikorruption, Betrugsprävention, Geldwäsche, Sanktionen, Lieferkettensorgfalt oder Hinweisgeberschutz.

Warum strukturierte Compliance Schulungen für Unternehmen wichtig sind

Compliance-Verstöße können Unternehmen empfindlich treffen – bis hin zu Bußgeldern, Schadensersatzforderungen, Reputationsschäden und persönlicher Verantwortung der Geschäftsleitung oder von Beschäftigten. Strukturierte Schulungen, Workshops und Coachings sind ein zentraler Baustein, um diese Risiken zu reduzieren. Sie schaffen Klarheit über Pflichten, stärken die Compliance-Kultur und unterstützen Unternehmen dabei, ihre Sorgfalts- und Organisationspflichten nachvollziehbar zu erfüllen und somit ihre Haftungsrisiken zu reduzieren.

Zufriedene Mandanten

Themen unserer Compliance Schulungen, Trainings und Workshops

Antikorruptions-Schulungen für Geschäftsführung, Führungskräfte und Beschäftigte in besonders exponierten Funktionen – etwa Vertrieb, Einkauf, Projektgeschäft und Außendienst. Wir vermitteln Grundlagen der relevanten Strafrechtsnormen, behandeln den Umgang mit Geschenken, Einladungen und Sponsoring, sensibilisieren für Auslandssachverhalte und zeigen, wie Verdachtsmomente strukturiert dokumentiert und eskaliert werden.

Schulungen zur Betrugsprävention richten sich an Bereiche mit erhöhtem Manipulationsrisiko, etwa Buchhaltung, Einkauf, Vertrieb oder IT. Im Mittelpunkt stehen typische Betrugsmuster (CEO-Fraud, Lieferantenbetrug, Unterschlagung durch z. B. Spesen- und Abrechnungsbetrug) und behandeln Indikatoren für mögliche Manipulationen sowie den Aufbau und die Pflege interner Kontrollen, vom Vier-Augen-Prinzip bis zu Data Analytics.

Für nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete entwickeln wir Schulungen entlang der konkreten Sorgfaltspflichten: Risikoanalyse, Kundenidentifizierung, Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Umgang mit politisch exponierten Personen, Erkennen und Melden von Verdachtsfällen sowie Beschäftigtenprozesse, einschließlich Überprüfung, Unterrichtung und Meldewesen. Inhalte und Häufigkeit richten sich nach der individuellen Risikolage des Unternehmens und der jeweiligen Verpflichtetenstellung.

Sanktions-Compliance gewinnt seit den Russland- und Iran-Sanktionen erheblich an Bedeutung. Unsere Schulungen behandeln den Umgang mit Personen-, Listen- und Ländersanktionen, Prüfpflichten bei Geschäftspartnern, Eigentümer- und Kontrollverhältnissen sowie die Anforderungen aus AWG, AWV und einschlägigen EU-Sanktionsverordnungen. Ein Schwerpunkt liegt auf praktischen Prüfschritten im Tagesgeschäft.

Für Beauftragte interner Meldestellen sowie für Geschäftsleitung, HR und Führungskräfte bieten wir Schulungen rund um das HinSchG: Pflichten der internen Meldestelle, Vertraulichkeit, Schutz vor Repressalien, Umgang mit anonymen Meldungen, Dokumentation- und das Ergreifen von Folgemaßnahmen (Investigations).

Erfasste Unternehmen müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der eigenen Geschäftstätigkeit und bei unmittelbaren Zulieferern systematisch ermitteln und steuern. Wir schulen zu Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentation und Verzahnung mit bestehenden Compliance- und Einkaufsprozessen. Inhalte und Schulungstiefe stimmen wir auf den Anwendungsbereich Ihres Unternehmens und die laufende Reform von LkSG und CSDDD ab.

Ein Code of Conduct entfaltet nur Wirkung, wenn er in der Organisation gelebt wird. Wir unterstützen bei Entwicklung, Überarbeitung und vor allem bei der Vermittlung interner Verhaltensstandards – von Tone from the Top über Trainingskonzepte bis hin zu konkreten Fallbeispielen aus dem Unternehmensalltag.

Datenschutz greifen wir dort auf, wo er sich mit den klassischen Compliance-Themen berührt – etwa bei Meldestellen, Mitarbeitendenkontrollen, internen Untersuchungen oder Lieferantenprüfungen. Für vertiefte DSGVO-Trainings, die Begleitung von Datenschutzbeauftragten und die Prüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen verweisen wir auf unsere spezialisierten Datenschutz-Angebote.

So einfach kommen wir ins Gespräch

Kontaktaufnahme:

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.

Analyse:

Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.

Maßgeschneiderte Lösung:

Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.

Rechtliche Anforderungen an Compliance und Mitarbeiterqualifizierung

Für eine Reihe von Themen sieht der Gesetzgeber ausdrückliche Organisations- und Sorgfaltspflichten vor. Nach § 6 GwG müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete, etwa aus Finanzdienstleistung, Immobilienwirtschaft, Steuerberatung oder Handel mit hochwertigen Gütern, angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungsmaßnahmen vorhalten. Dazu zählt nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG die erstmalige und laufende Unterrichtung der Beschäftigten zu Typologien und aktuellen Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Für Geldwäschebeauftragte und ihre Stellvertretung kommen die Sachkundeanforderungen nach § 7 GwG hinzu. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet erfasste Beschäftigungsgeber ab in der Regel 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle; die mit deren Aufgaben betrauten Personen müssen über die notwendige Fachkunde verfügen (§ 15 HinSchG).

Im Bereich Antikorruption sind insbesondere die Straftatbestände der §§ 299 ff. und 331 ff. StGB sowie die Bußgeldvorschriften für Unternehmen nach §§ 30, 130 OWiG relevant. Die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG kann bei vorsätzlichen Anknüpfungstaten bis zu zehn Millionen Euro betragen und in Höhe des wirtschaftlichen Vorteils überschritten werden; § 130 OWiG ist der zentrale Anknüpfungspunkt für Aufsichtspflichtverletzungen im Compliance-Bereich. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet erfasste Unternehmen unter anderem zur Einrichtung eines Risikomanagements, zur Festlegung von Verantwortlichkeiten und zu Schulungen im Risikobereich. 

Das Rechtsgebiet befindet sich derzeit im Umbruch: Auf europäischer Ebene ist die abgeschwächte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bis Mitte 2028 in nationales Recht umzusetzen, parallel sind Anpassungen am LkSG vorgesehen. Die materiellen Sorgfaltsanforderungen bleiben strukturell bestehen. Bei Außenwirtschafts- und Sanktionsfragen gelten die Vorgaben des AWG, der AWV und der einschlägigen EU-Sanktionsverordnungen.

Datenschutz und IT-Sicherheit bleiben wichtige Querschnittsthemen. Die DSGVO verlangt von Unternehmen, den Datenschutz organisatorisch und technisch angemessen abzusichern. Abhängig von Verarbeitungstätigkeiten und Risiken gehören Sensibilisierungen und Schulungen der beteiligten Beschäftigten zu den wichtigsten organisatorischen Maßnahmen. Ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt, zählt die Überwachung solcher Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen nach Art. 39 DSGVO zu seinen Aufgaben. Vertiefte Datenschutzthemen behandeln wir auf eigenen Unterseiten; in den Compliance Schulungen greifen wir Datenschutz dort auf, wo er sich mit den Kernthemen berührt.

Compliance stärkt Ihre Position im Wettbewerb

Geschulte Beschäftigte können Compliance-Risiken im Alltag besser einordnen und vermeiden. Nachweisbare Compliance-Strukturen signalisieren Verlässlichkeit gegenüber Geschäftspartnern, Behörden und Auftraggebern. Gerade bei öffentlichen Auftraggebern, internationalen Lieferketten und Bankbeziehungen werden funktionierende Compliance-Programme zunehmend zur Voraussetzung der Zusammenarbeit.

Compliance Seminar, Inhouse-Schulung oder Online-Format

Wir schulen so, wie es zu Ihrem Unternehmen passt. Inhouse-Compliance- Schulungen vor Ort in Köln und bundesweit, Compliance-Seminare in kleinen Gruppen, Live-Online-Trainings oder hybride Formate stehen gleichermaßen zur Verfügung. Operative Mitarbeiterschulungen und Führungskräfte-Schulungen trennen wir bewusst, weil Verantwortlichkeiten, Haftungsfragen und Detailtiefe unterschiedlich gelagert sind.

Inhalte und Materialien werden vor jedem Einsatz auf aktuelle gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben geprüft und bei Änderungen der Rechtslage angepasst.

Compliance Coaching in Köln: persönliche Begleitung für Führungskräfte und Compliance-Funktionen

Ein Compliance-Coaching unterscheidet sich von der klassischen Gruppenschulung. Im Mittelpunkt steht die persönliche, kontinuierliche Begleitung einzelner Führungskräfte oder Compliance-Verantwortlicher, häufig anhand konkreter Fälle aus dem Tagesgeschäft.

Typische Einsatzfelder unseres Compliance Coachings sind:

  • Aufbau interner Compliance-Kompetenz und Definition klarer Verantwortlichkeiten
  • Einführung oder Weiterentwicklung eines Compliance-Management-Systems (CMS)
  • Vorbereitung auf Audits, Behördenprüfungen oder Zertifizierungen
  • Begleitung in konkreten Compliance-Fragestellungen, etwa bei Verdachtsfällen, Lieferantenprüfungen oder Sanktionsthemen.

Ablauf unserer Compliance: Schulungen in Köln in drei Schritten

Damit Compliance-Schulungen Wirkung entfalten, arbeiten wir entlang eines klar strukturierten Ablaufs:

1. Bedarf klären

In einem kompakten Erstgespräch erfassen wir Ihre Ausgangslage: bestehende Compliance-Strukturen, relevante Rechtsgebiete, Risikoprofil, Zielgruppen und gewünschte Formate. Auf dieser Basis schlagen wir Themen, Zeitumfang und Reihenfolge der Schulungen vor.

2. Schulungskonzept entwickeln

Wir konzipieren Inhalte, Beispiele und Dramaturgie passgenau für Ihre Organisation – als Inhouse Compliance-Schulung, Online-Training, Workshop oder hybrides Format. Praxisbeispiele orientieren sich an Ihrer Branche und Ihren typischen Geschäftsabläufen.

3. Durchführung und Dokumentation

Die Durchführung erfolgt durch erfahrene Referentinnen und Referenten mit fachlichem, juristischem und pädagogischem Hintergrund auf Grundlage erwachsenenpädagogischer Ansätze. Im Anschluss erhalten Sie Schulungsunterlagen, Teilnahmebescheinigungen und – sofern vereinbart – dokumentierte Lernkontrollen.

Für wen unsere Compliance-Schulungen geeignet sind

Unsere Programme richten sich an Unternehmen unterschiedlicher Größe und an verschiedene Zielgruppen im Betrieb. Typische Teilnehmerkreise sind:

  • Geschäftsführung und Vorstände, die ihre Organisations- und Aufsichtspflichten aus §§ 30, 130 OWiG sowie spezialgesetzlichen Vorgaben angemessen ausgestalten möchten – inklusive Führungskräfte-Schulung Compliance.
  • Compliance Officer und Compliance-Beauftragte, die ihr Fachwissen aktualisieren, neue Schwerpunkte aufnehmen oder Prozesse weiterentwickeln möchten.
  • Geldwäschebeauftragte und stellvertretende Geldwäschebeauftragte, die sich auf neue typologische Entwicklungen, aufsichtsrechtliche Hinweise oder geänderte Prüfschwerpunkte einstellen.
  • Beauftragte interner Meldestellen nach HinSchG, die die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse aufbauen, aktualisieren und ihre Qualifizierungsmaßnahmen dokumentieren möchten.
  • Verantwortliche für Einkauf, Lieferkette und Außenhandel, die Sorgfaltspflichten aus LkSG, AWG, AWV und Sanktionsverordnungen praktisch umsetzen.
  • Mitarbeitende in besonders exponierten Funktionen – etwa Vertrieb, Einkauf, Buchhaltung, Zahlungsverkehr, IT und Kundenservice.

Dokumentation Ihrer Schulungsmaßnahmen

Sie erhalten zu jeder Schulung und jedem Compliance Coaching Schulungsunterlagen, Teilnahmebescheinigungen und – sofern vereinbart – dokumentierte Lernkontrollen. Diese Unterlagen unterstützen Sie dabei, Ihre Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegenüber internen Gremien, Wirtschaftsprüfern, Behörden oder Geschäftspartnern nachvollziehbar darzustellen. 

Ein vollständiger Nachweis aller Compliance-Pflichten ergibt sich allerdings erst aus dem Zusammenspiel mit Ihrem Compliance-Management-System, Ihren Richtlinien und der gelebten Praxis im Unternehmen.

Alle Leistungen auf einen Blick

  • Individuelle Compliance-Schulungen, Compliance-Trainings und Compliance-Seminare, inhouse, online oder hybrid
  • Compliance-Coaching für Geschäftsführung, Führungskräfte und Compliance-Beauftragte
  • Schulungen und Workshops zu Antikorruption, Betrugsprävention, Geldwäsche, Sanktionen, Lieferkettensorgfalt,Hinweisgeberschutz sowie sonstigen für Sie relevanten Themen nach Abstimmung
  • Aufbau, Weiterentwicklung und Begleitung von Compliance-Management-Systemen
  • Prüfung und Aktualisierung bestehender Compliance-Richtlinien
  • Schulungskonzepte mit juristischer und pädagogischer Begleitung, abgestimmt auf die relevanten rechtlichen Vorgaben und die jeweilige Zielgruppe
  • Entwicklung von E-Learnings, Schulungsunterlagen und Mitarbeitendenkommunikation

Ihr Compliance-Partner in Köln

Wir sind spezialisierte Compliance-Berater mit langjähriger Erfahrung in den klassischen Compliance-Feldern – von Antikorruption und Geldwäsche über Sanktionen und Lieferkettensorgfalt bis hin zu Hinweisgeberschutz und Compliance-Management-Systemen. Unsere Schulungen in Köln und bundesweit werden unter Einbeziehung aktueller rechtlicher Anforderungen entwickelt. 

Köln ist Standort zahlreicher Medien-, Logistik-, Industrie- und Finanzunternehmen. Diese Vielfalt prägt unsere Praxis seit vielen Jahren. Für Sie heißt das: persönliche Erreichbarkeit, kurzfristige Vor-Ort-Termine und Ansprechpartner, die Ihre Unternehmensrealität verstehen.

Unternehmen außerhalb von Köln betreuen wir selbstverständlich ebenfalls – im gesamten Rheinland und bundesweit.cklich verankert. Wir begleiten Sie durch diesen gesamten Prozess und sorgen dafür, dass kein Schritt übersehen wird.

Häufige Fragen zu Compliance Schulungen und Coaching

Das hängt vom Rechtsgebiet ab. § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG verlangt von geldwäscherechtlich Verpflichteten eine erstmalige und laufende Unterrichtung der Beschäftigten zu Typologien und aktuellen Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; einen einheitlichen jahresbezogenen Rhythmus gibt das Gesetz dabei nicht vor, aber gegebenenfalls die zuständige Aufsicht. Das HinSchG verpflichtet Beschäftigungsgeber ab in der Regel 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle und verlangt, dass die mit deren Aufgaben betrauten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen (§ 15 HinSchG); eine bestimmte Schulungsform schreibt das Gesetz nicht vor. Das LkSG sieht für erfasste Unternehmen Schulungen im Risikobereich vor; das Rechtsgebiet ist durch die Umsetzung der CSDDD und eine geplante LkSG-Reform im Umbruch. Die DSGVO enthält eine Schulungspflicht des Datenschutzbeauftragten. Und auch kaufmännische Sorgfaltspflichten können faktisch nur erfüllt werden, wenn die Belegschaft entsprechend zu Risiken und risikominimierenden Vorgaben und Maßnahmen geschult wird.

Die Häufigkeit sollte sich nach Thema, Risikoprofil und Zielgruppe richten. Regelmäßige Auffrischungen – in vielen Unternehmen etwa jährlich – sind häufig sinnvoll. Zusätzliche Schulungen empfehlen sich insbesondere bei Gesetzesänderungen, neuen Aufgaben oder Prozessen, personellen Wechseln in sensiblen Funktionen sowie bei festgestellten Compliance-Risiken oder Wissenslücken.

Die Kosten richten sich nach Umfang, Format, Vorbereitungsaufwand und Teilnehmerzahl. Auf Basis einer kurzen Bedarfsanalyse erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot.

Eine Schulung vermittelt Wissen strukturiert an eine Gruppe. Coaching ist die persönliche, kontinuierliche Begleitung einzelner Führungskräfte oder Compliance-Verantwortlicher, häufig anhand konkreter Fälle aus dem Tagesgeschäft.

Wir arbeiten branchenübergreifend. Besondere Erfahrung bringen wir in Finanzdienstleistungen, Immobilien, Industrie, Handel, Logistik, Energie, Gesundheitswesen bzw. Pharma und Medien mit.

Ja. Wir bieten z. B. Live-Online-Seminare oder Webinare. Inhalte werden vor dem Einsatz fachlich geprüft und auf die relevanten rechtlichen Vorgaben abgestimmt.

Compliance-Schulungen und Coaching jetzt anfragen

Compliance-Schulungen unterstützen Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Anforderungen sauber umzusetzen und das Vertrauen von Geschäftspartnern, Behörden und Mitarbeitenden zu stärken.

Schulungsbedarf unverbindlich prüfen lassen: Senden Sie uns eine kurze Anfrage. Wir analysieren Ihren Bedarf, schlagen ein passendes Konzept vor und bereiten ein konkretes Angebot vor.

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Rechtsanwalt Christian Klos

Christian Klos

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