
Datenschutz für Ihre Arztpraxis in Köln & bundesweit
- Maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte für Ihre Arztpraxis
- Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
- Praxisnahe Umsetzung ohne Beeinträchtigung Ihrer Geschäftsprozesse
Für Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gelten in Deutschland hohe Standards im Datenschutz. In einigen Fällen ist außerdem die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend.
Als externe Datenschutzbeauftragte (DSB) für Arztpraxen & MVZ kümmern wir uns vollständig um die Konzeption und Umsetzung Ihres Datenschutzkonzepts und halten Ihnen damit rechtlich den Rücken frei.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Zufriedene Mandanten






Unsere Leistungen im Datenschutz für Arztpraxen
So einfach kommen wir ins Gespräch
Kontaktaufnahme:
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.
Analyse:
Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.
Maßgeschneiderte Lösung:
Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen verpflichtend?
Für manche Arztpraxen bzw. MVZ kann eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bestehen. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Sie beschäftigen regelmäßig zwanzig oder mehr Mitarbeiter, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Dazu gehören etwa Ihre MFAs, nicht aber bspw. das Reinigungspersonal.
- Für eine Verarbeitungstätigkeit in Ihrer Praxis ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dies ist dann gegeben, wenn ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht. Also zum Beispiel beim Einsatz neuer Technologien wie KI…
- Sie verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten in erheblichem Umfang. Ob dies für Sie zutrifft, lässt sich nur im Einzelfall sicher bewerten, pauschale Aussagen sind nicht möglich.
- Ihre Praxis bzw. MVZ ist Teil einer Behörde oder öffentlichen Stelle.
Wir prüfen gerne für Sie, ob eine Pflicht für die Benennung eines Datenschutzbeauftragen in Ihrem Fall besteht. Beachten Sie, dass die allgemeinen Vorgaben an den Datenschutz unabhängig davon immer gelten und umgesetzt werden müssen.
Die Anforderungen für Arztpraxen sind hoch
Als Inhaber einer Arztpraxis haben Sie genug damit zu tun, den Betrieb aufrechtzuerhalten und sich gebührend um Ihre Patienten zu kümmern. Die mannigfaltigen Auflagen an den Datenschutz und insbesondere die umfangreichen Dokumentationspflichten, die eine ständige Beschäftigung mit dem Thema erforderlich machen, sind für viele medizinisch Praktizierende kaum zu bewältigen.
Neben der DSGVO gelten für Arztpraxen und MVZ weitere Gesetze und Verordnungen wie die Muster-Berufsordnung, die ärztliche Schweigepflicht, die DiGAV oder das Infektionsschutzgesetz.
Komplex sind insbesondere Fälle, in denen die Verordnungen eine Weitergabe von Informationen nicht nur erlauben, sondern sogar erforderlich machen, wie etwa beim Infektionsschutz. Jederzeit müssen die Interessen der Betroffenen, also Ihrer Patient:innen, sorgfältig abgewogen werden.
Außerdem muss Ihre Praxis-EDV höchsten Standards genügen, wofür jeder Anwender entsprechend geschult sein sollte. Die Erfahrung zeigt, dass selbst mit vermeintlich rechtssicherer Software bei inkorrekter Implementierung Datenschutzverstöße verursacht werden können.
Nichtbeachtung und Verstöße können in schweren Strafen enden – zusätzlich setzen Sie auch das Vertrauen Ihrer Patienten aufs Spiel. Sie sollten daher die nötigen Ressourcen bereitstellen, um einen fundierten Datenschutz sicherzustellen.
Darum ist ein externer Datenschutzbeauftragter meist die beste Wahl
Ein Datenschutzbeauftragter ist für Ihre Praxis der erste Ansprechpartner, wenn es um Anfragen zum Datenschutz geht – sowohl von Aufsichtsbehörden als auch von Patienten.
Ein qualifizierter Profi kann Ihnen darüber hinaus sehr viel Arbeit bei der Bewältigung der anfallenden Aufgaben und Pflichten abnehmen und den Datenschutz für Ihre Praxis rechtssicher aufstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Pflicht zur Bestellung besteht.
In den meisten Fällen hat ein externer Datenschutzbeauftragter deutliche Vorteile gegenüber der Ernennung eines internen Mitarbeiters:
- Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind einfacher planbar und zumeist deutlich niedriger als für einen internen Datenschutzbeauftragten, bei welchem Kosten für die Aus- und Weiterbildung sowie Produktivitätsausfälle nur schwer kalkulierbar sind.
- Ein interner Datenschutzbeauftragter steht unter besonderem Kündigungsschutz und kann nicht ordentlich gekündigt werden. Mit einem externen Datenschutzbeauftragter besteht hingegen ein einfach kündbarer Dienstleistungsvertrag.
- Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt meist jahrelange Erfahrung und große Expertise mit, ein interner muss erst über längere Zeit ausgebildet werden. Verlässt er die Praxis, geht das aufgebaute Fachwissen mit ihm verloren.
Two Towers Consulting – Ihr Partner für Arztpraxen & MVZ
Als erfahrene Experten beim Thema Datenschutz im Gesundheitswesen können wir Ihre Arztpraxis oder MVZ als externer Datenschutzbeauftragter bestmöglich beraten und vertreten.
Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben und Pflichten und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Wir können Sie insbesondere auch bei der technischen Umsetzung wie etwa bei der Einrichtung Ihrer Praxis-EDV mit Rat und Tat unterstützen und Ihre Mitarbeiter für dieses wichtige Thema sensibilisieren.
Kommen Sie gerne mit Ihrem Anliegen auf uns zu, um ein unverbindliches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihre Ansprechpartner

Christian Klos
Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt

Ina Rothe, LL.M.
Partnerin
Wirtschaftsjuristin
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Hinweis: Leistungen, die dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, werden von der Kanzlei Two Towers Legal erbracht.