Two Towers Team

Datenschutz für Ihre Arztpraxis in Köln & bundesweit

  • Maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte für Ihre Arztpraxis
  • Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
  • Praxisnahe Umsetzung ohne Beeinträchtigung Ihrer Geschäftsprozesse

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Für Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gelten in Deutschland hohe Standards im Datenschutz. In einigen Fällen ist außerdem die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend.

Als externe Datenschutzbeauftragte (DSB) für Arztpraxen & MVZ kümmern wir uns vollständig um die Konzeption und Umsetzung Ihres Datenschutzkonzepts und halten Ihnen damit rechtlich den Rücken frei.

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Zufriedene Mandanten

Unsere Leistungen im Datenschutz für Arztpraxen

Die große Zahl an Gesetzen und Verordnungen, die Arztpraxen im Datenschutz beachten müssen, erschweren die Übersicht immens. Wir geben Ihnen einen vollständigen und klar nachvollziehbaren Überblick über alle Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten, und skizzieren Ihnen dazu direkt konkrete Wege, die rechtlichen Auflagen vollumfänglich zu erfüllen.

Datenschutz ist mehr als die Summe seiner Teile. Wir arbeiten für Sie unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Einzelfalls ein umfassendes Datenschutzkonzept aus und unterstützen Sie bei der Umsetzung vollumfänglich.

Nicht jede Arztpraxis muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies hängt vor allem vom Umfang der Datenverarbeitung ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Ab 20 Beschäftigten besteht in aller Regel aber eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Insbesondere größere Arztpraxen und MVZ sind damit zumeist gehalten, einen (externen) Datenschutzbeauftragten zu benennen. Als externe Datenschutzbeauftragte kommen wir dieser Pflicht für Sie nach. Diese Lösung ist für Sie meist günstiger, besser planbar und weniger risikobehaftet als die Bestellung eines Mitarbeiters, der in dieser Funktion unter anderem fortlaufende Fortbildung benötigt und Kündigungsschutz genießt.

Zur Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben gehören auch umfangreiche Dokumentationspflichten. Insbesondere zählt dazu das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Auch die Dokumentation und Archivierung von Patienteneinwilligungen muss ordnungsgemäß erfolgen. Wir übernehmen für Sie gerne diese Aufgabe und unterstützen Sie bei der Entwicklung von internen Prozessen.

Unter gewissen Voraussetzungen kann eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig sein, also die Identifizierung, Bewertung und Minderung von Datenschutz-Risiken für die Patienten im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir prüfen für Sie, ob dies für bei Ihnen der Fall ist, und führen diese aufwändige Aufgabe bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam durch.

Sie sind dazu verpflichtet, Aufsichtsbehörden und Betroffenen auf Anfrage Auskunft zum Datenschutz zu geben. Als externe Datenschutzbeauftragte sind wir der Hauptansprechpartner in diesen Situationen und nehmen Ihnen so viel Arbeit ab.

Kein Datenschutzkonzept kann ohne die Mitarbeit Ihrer MFAs umgesetzt werden. Wir schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und geben ihnen alles Notwendige mit, damit sie ihrer Aufgabe unter Einhaltung des Datenschutzes nachkommen können.

Eine „Datenschutzpanne“ ist für die Verursacher häufig mit viel Arbeit und Unsicherheit verbunden. Schnelles Handeln ist gefordert, sonst drohen empfindliche Strafen und Vertrauensverlust. Wir unterstützen Sie schnellstmöglich bei der vollständigen Aufarbeitung und leiten für Sie alles Nötige in die Wege, um gesetzliche Auflagen zu erfüllen und die Folgen für Sie so beherrschbar wie möglich zu halten.

Ihre Website ist das Aushängeschild Ihrer Praxis. Schon hier gelten hohe Anforderungen an den Datenschutz, insbesondere, wenn die Möglichkeit zur Terminvergabe online gegeben ist. Wir sorgen dafür, dass auch Ihre Praxis-Homepage alle gesetzlichen Auflagen zum Datenschutz erfüllt.

Ein digitaler Arztbesuch per Videochat erfordert einen besonderen datenschutzrechtlichen Rahmen, insbesondere im Hinblick auf die Auswahl des Videokonferenz-Tools und etwaige Funktionen, wie Aufzeichnung, Transkription oder Übersetzung. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Auswahl und bei der rechtskonformen Konfiguration Ihrer Tools sowie bei der erforderlichen Vorabinformation für Ihre Patienten und Patientinnen.

So einfach kommen wir ins Gespräch

Kontaktaufnahme:

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.

Analyse:

Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.

Maßgeschneiderte Lösung:

Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen verpflichtend?

Für manche Arztpraxen bzw. MVZ kann eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bestehen. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • Sie beschäftigen regelmäßig zwanzig oder mehr Mitarbeiter, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Dazu gehören etwa Ihre MFAs, nicht aber bspw. das Reinigungspersonal.
  • Für eine Verarbeitungstätigkeit in Ihrer Praxis ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dies ist dann gegeben, wenn ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht. Also zum Beispiel beim Einsatz neuer Technologien wie KI…
  • Sie verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten in erheblichem Umfang. Ob dies für Sie zutrifft, lässt sich nur im Einzelfall sicher bewerten, pauschale Aussagen sind nicht möglich.
  • Ihre Praxis bzw. MVZ ist Teil einer Behörde oder öffentlichen Stelle.

Wir prüfen gerne für Sie, ob eine Pflicht für die Benennung eines Datenschutzbeauftragen in Ihrem Fall besteht. Beachten Sie, dass die allgemeinen Vorgaben an den Datenschutz unabhängig davon immer gelten und umgesetzt werden müssen.

Die Anforderungen für Arztpraxen sind hoch

Als Inhaber einer Arztpraxis haben Sie genug damit zu tun, den Betrieb aufrechtzuerhalten und sich gebührend um Ihre Patienten zu kümmern. Die mannigfaltigen Auflagen an den Datenschutz und insbesondere die umfangreichen Dokumentationspflichten, die eine ständige Beschäftigung mit dem Thema erforderlich machen, sind für viele medizinisch Praktizierende kaum zu bewältigen.

Neben der DSGVO gelten für Arztpraxen und MVZ weitere Gesetze und Verordnungen wie die Muster-Berufsordnung, die ärztliche Schweigepflicht, die DiGAV oder das Infektionsschutzgesetz.

Komplex sind insbesondere Fälle, in denen die Verordnungen eine Weitergabe von Informationen nicht nur erlauben, sondern sogar erforderlich machen, wie etwa beim Infektionsschutz. Jederzeit müssen die Interessen der Betroffenen, also Ihrer Patient:innen, sorgfältig abgewogen werden.

Außerdem muss Ihre Praxis-EDV höchsten Standards genügen, wofür jeder Anwender entsprechend geschult sein sollte. Die Erfahrung zeigt, dass selbst mit vermeintlich rechtssicherer Software bei inkorrekter Implementierung Datenschutzverstöße verursacht werden können.

Nichtbeachtung und Verstöße können in schweren Strafen enden – zusätzlich setzen Sie auch das Vertrauen Ihrer Patienten aufs Spiel. Sie sollten daher die nötigen Ressourcen bereitstellen, um einen fundierten Datenschutz sicherzustellen.

Darum ist ein externer Datenschutzbeauftragter meist die beste Wahl

Ein Datenschutzbeauftragter ist für Ihre Praxis der erste Ansprechpartner, wenn es um Anfragen zum Datenschutz geht – sowohl von Aufsichtsbehörden als auch von Patienten.

Ein qualifizierter Profi kann Ihnen darüber hinaus sehr viel Arbeit bei der Bewältigung der anfallenden Aufgaben und Pflichten abnehmen und den Datenschutz für Ihre Praxis rechtssicher aufstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Pflicht zur Bestellung besteht.

In den meisten Fällen hat ein externer Datenschutzbeauftragter deutliche Vorteile gegenüber der Ernennung eines internen Mitarbeiters:

  • Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind einfacher planbar und zumeist deutlich niedriger als für einen internen Datenschutzbeauftragten, bei welchem Kosten für die Aus- und Weiterbildung sowie Produktivitätsausfälle nur schwer kalkulierbar sind.
  • Ein interner Datenschutzbeauftragter steht unter besonderem Kündigungsschutz und kann nicht ordentlich gekündigt werden. Mit einem externen Datenschutzbeauftragter besteht hingegen ein einfach kündbarer Dienstleistungsvertrag.
  • Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt meist jahrelange Erfahrung und große Expertise mit, ein interner muss erst über längere Zeit ausgebildet werden. Verlässt er die Praxis, geht das aufgebaute Fachwissen mit ihm verloren.

Two Towers Consulting – Ihr Partner für Arztpraxen & MVZ

Als erfahrene Experten beim Thema Datenschutz im Gesundheitswesen können wir Ihre Arztpraxis oder MVZ als externer Datenschutzbeauftragter bestmöglich beraten und vertreten.

Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben und Pflichten und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Wir können Sie insbesondere auch bei der technischen Umsetzung wie etwa bei der Einrichtung Ihrer Praxis-EDV mit Rat und Tat unterstützen und Ihre Mitarbeiter für dieses wichtige Thema sensibilisieren.

Kommen Sie gerne mit Ihrem Anliegen auf uns zu, um ein unverbindliches Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Klos

Christian Klos

Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt

Ina Rothe, LL.M.

Partnerin
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