Datenschutz für Anwälte in Köln & bundesweit
- Maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte für Ihre Kanzlei
- Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
- Praxisnahe Umsetzung ohne Beeinträchtigung Ihrer Geschäftsprozesse
In einer Anwaltskanzlei werden täglich hochsensible personenbezogene Informationen verarbeitet, sowohl über Mandanten als auch über Beschäftigte. Neben den strengen Anforderungen aus DSGVO und BDSG sind dazu insbesondere die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten zu beachten, die sich aus der BRAO (und dem StGB) ergeben.
Datenschutzverstöße können empfindliche Bußgelder und in schweren Fällen sogar berufsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sowie das Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten nachhaltig beschädigen.
Als erfahrene Experten im Datenschutz für Anwälte und externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie dabei, sämtliche datenschutz- und berufsrechtlichen Vorgaben in Ihrer Kanzlei praxisnah und rechtssicher umzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen maximale Sicherheit zu geben, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre anwaltliche Tätigkeit konzentrieren können.
Zufriedene Mandanten






Unsere Leistungen im Datenschutz für Anwälte
So einfach kommen wir ins Gespräch
Kontaktaufnahme:
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.
Analyse:
Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.
Maßgeschneiderte Lösung:
Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.
Warum ein externer Datenschutzbeauftragter für Anwälte sinnvoll ist
Als Rechtsanwalt setzen Sie sich täglich für die Interessen Ihrer Mandanten ein. Dabei ist die Verarbeitung personenbezogener Daten unvermeidbar. Gleichzeitig müssen Sie die umfangreichen Vorgaben aus DSGVO und BDSG einhalten, zusätzlich zu Ihrer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.
Werden bei einer Prüfung durch Aufsichtsbehörden Mängel festgestellt, drohen erhebliche Sanktionen. Darüber hinaus steht stets auch das Vertrauen Ihrer Mandanten auf dem Spiel. Sie sollten dem Thema Datenschutz daher unbedingt die gebotene Priorität einräumen.
Im Kanzleialltag fehlt jedoch häufig die Zeit, um sich intensiv mit komplexen Datenschutzfragen, technischen Maßnahmen und umfangreichen Dokumentationspflichten auseinanderzusetzen. Hinzu kommt, dass hierfür oft spezialisiertes Fachwissen erforderlich ist.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir sämtliche Aufgaben rund um den Kanzleidatenschutz und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung. Gegenüber einer internen Lösung bietet das für Sie zahlreiche Vorteile:
- Klare, kalkulierbare Kosten – in der Regel deutlich günstiger als eine interne Besetzung
- Kein besonderer Kündigungsschutz wie bei internen Datenschutzbeauftragten
- Zugriff auf umfassende fachliche und technische Expertise auf aktuellem Stand
- Flexible und unabhängige Betreuung Ihrer Kanzlei
In bestimmten Fällen ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft unter anderem Kanzleien, in denen regelmäßig mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – einschließlich Rechtsanwaltsfachangestellter.
Besonderheiten im Strafrecht
Kanzleien mit strafrechtlichem Schwerpunkt verarbeiten regelmäßig besonders sensible Informationen, etwa zu Straftaten, strafrechtlichen Vorwürfen oder Verurteilungen. Diese Daten unterliegen nach der DSGVO einem besonders hohen Schutzniveau.
Für solche Kanzleien besteht regelmäßig die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Auch hier profitieren Sie von allen Vorteilen eines externen Datenschutzexperten, der sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Besonderheiten des Datenschutzes im Strafrecht kennt.
Ihr erfahrener Partner im Datenschutz für Anwälte
Unabhängig davon, ob eine formelle Benennungspflicht besteht, sollten Sie als Rechtsanwalt sicherstellen, dass der Datenschutz in Ihrer Kanzlei vollständig und korrekt umgesetzt ist. Andernfalls drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch berufs- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Als erfahrene externe Datenschutzbeauftragte für Anwälte mit fundierter Kenntnis der anwaltlichen Praxis wissen wir genau, worauf es in Kanzleien ankommt.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Ihre Ansprechpartner

Christian Klos
Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt

Ina Rothe, LL.M.
Partnerin
Wirtschaftsjuristin
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Hinweis: Leistungen, die dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, werden von der Kanzlei Two Towers Legal erbracht.
