Two Towers Team

Datenschutz für Steuerberater in Köln & bundesweit

  • Maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte für Ihre Steuerberatungskanzlei
  • Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
  • Praxisnahe Umsetzung ohne Beeinträchtigung Ihrer Geschäftsprozesse

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Als Steuerberater gelten für Sie hohe datenschutzrechtliche Vorgaben, die sich unter anderem aus der DSGVO, dem BDSG und der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht ergeben. Bei Datenschutzverstößen drohen hohe Strafen.

Als Experten im Datenschutz & externe Datenschutzbeauftragte für Steuerberater in Köln und bundesweit tun wir alles, um Ihre Kanzlei hinsichtlich des Datenschutzes bestmöglich aufzustellen und Ihnen Rechtssicherheit zu verschaffen.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines unverbindlichen Kennenlerngesprächs.

Zufriedene Mandanten

Unsere Leistungen im Datenschutz für Steuerberater

Als externer Datenschutzbeauftragter agieren wir für Sie als erste Ansprechstelle für alle datenschutzbezogenen Anfragen. Egal, ob es um Mandanten oder um Aufsichtsbehörden geht – wir übernehmen die Kommunikation und sparen somit wertvolle interne Ressourcen Ihrer Kanzlei ein. Unter Umständen kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend sein, wir beraten Sie dahingehend und kommen für Sie dieser Pflicht nach, falls diese besteht.

Um die hohen gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, sollte Ihr Datenschutzkonzept im Mandanten-Management eingehend geprüft und ggf. angepasst werden. Wir sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden, damit Ihre Kanzlei rechtssicher arbeiten kann.

Die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern hinsichtlich des Datenschutzes ist ein entscheidender Baustein bei der Herstellung von Compliance, da mangelndes Verständnis über die gesetzlichen Vorgaben und ihre Wichtigkeit oft ein zentraler Faktor bei der Entstehung von Datenschutzverstößen ist. Wir geben Ihren Mitarbeitern alles Nötige an Wissen weiter, um Datenschutzverstöße bestmöglich zu vermeiden.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Datenschutzverstoß, sollten Sie schnell reagieren. Es gilt jetzt, den Schaden für Ihre Kanzlei und für die Betroffenen möglichst gering zu halten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt und analysieren die Situation, damit ähnliche Verstöße in der Zukunft noch besser vermieden werden können.

Kaum eine Steuerberatungskanzlei kommt heute noch ohne das Hinzuziehen von externen Dienstleistern aus, insbesondere, wenn es um die Einrichtung, Nutzung und Wartung von IT-Technologien und Software geht. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind an diesen Schnittstellen jedoch sehr hoch und können bei mangelnder Beachtung zu Datenschutzverstößen mit entsprechenden Konsequenzen führen. Wir unterstützen Sie dabei, alle Dienstleister rechtskonform einzubinden.

So einfach kommen wir ins Gespräch

Kontaktaufnahme:

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.

Analyse:

Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.

Maßgeschneiderte Lösung:

Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.

Unter Umständen ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend

Sind in Ihrer Kanzlei 20 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, die regelmäßig personenbezogene Daten von Mandanten verarbeiten? In diesem Fall sind Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet.

Sie haben dabei die Wahl, einen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten zu bestellen, oder einen externen Dienstleister in dieser Funktion einzusetzen. Die Bestellung eines solchen externen Datenschutzbeauftragten für Steuerberater hat dabei häufig viele handfeste Vorteile für Sie:

  • Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind planbar und liegen langfristig oft niedriger als die für einen internen. Bei einem internen Datenschutzbeauftragten müssen Sie stets schwer im Voraus kalkulierbare Kosten für die Aus- und Weiterbildung sowie für Produktivitätsausfälle mit einberechnen.
  • Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt Sonderkündigungsschutz und kann unter anderem nicht ordentlich gekündigt werden. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten wird hingegen ein Dienstleistervertrag geschlossen, der sich meist deutlich einfacher kündigen lässt.
  • Ein interner Datenschutzbeauftragter verfügt meist nicht über profundes Fachwissen und muss sich dieses erst im Laufe der Zeit aneignen. Verlässt er das Unternehmen, geht dieses Wissen mit ihm verloren und muss neu aufgebaut werden, was weitere Kosten verursacht. Als externe Datenschutzbeauftragte schauen wir auf viele Jahre Erfahrung zurück und verfügen über umfangreiches Fachwissen im juristisch-technischen Bereich, das wir ab dem ersten Tag für Ihre Kanzlei einsetzen können.

Diese hohen Hürden gelten im Datenschutz für Steuerberater

Als Steuerberater müssen Sie hohe Auflagen an den Datenschutz erfüllen. Vor allem die DSGVO, das BDSG und die berufliche Verschwiegenheitspflicht sind dabei zu beachten und haben große Auswirkungen auf technische und organisatorische Maßnahmen, die Sie für das Erlangen von Rechtssicherheit umsetzen müssen.

Sie müssen dafür Sorge tragen, dass für alle verarbeiteten personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage existiert und dass nur berechtigte Personen auf diese zugreifen können. Sind dabei Daten enthalten, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sollten Sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen wie das Unterschreiben von Non-Discolure Agreements (NDA) durch Dienstleister.

Nutzen Sie externe Dienstleister, beispielsweise zur Speicherung von Daten in der Cloud, sind die Anforderungen an die datenschutzkonforme Übertragung und Verarbeitung ebenfalls sehr hoch. Dabei spielen unter anderem die Wahl des Dienstleisters sowie die konkrete technische Umsetzung eine große Rolle. Schon vermeintliche Kleinigkeiten können zu einem Datenschutzverstoß führen.

Datenschutzverstöße können wiederum gravierende Konsequenzen für Sie und Ihren Betrieb haben. Es drohen Bußgelder, zivilrechtliche Forderungen durch betroffene Mandanten und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen. Nehmen Sie das Thema Datenschutz daher unbedingt ernst.

Lassen Sie sich professionell unterstützen

Datenschutz für Steuerberater ist ein komplexes Feld. Gleichzeitig ist der Druck für Kanzleien hoch, die verschiedenen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen. Lassen Sie sich daher am besten professionell beraten.

Als erfahrene externe Datenschutzbeauftragte für Steuerberater sind wir mit allen rechtlichen Anforderungen und konkreten technischen Lösungen für deren Umsetzung bestens vertraut. Wir prüfen Ihr bestehendes Datenschutzkonzept und sorgen dafür, dass Sie alle bestehenden Auflagen erfüllen. So können Sie sich ruhigen Gewissens weiter Ihrer Arbeit als Steuerberater widmen.

Wir beraten und vertreten Steuerberater sowohl in Köln als auch bundesweit. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Kennenlerngespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Klos

Christian Klos

Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt

Ina Rothe, LL.M.

Partnerin
Wirtschaftsjuristin

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Hinweis: Leistungen, die dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, werden von der Kanzlei Two Towers Legal erbracht.