Two Towers Team

Datenschutz bei Videoüberwachung

  • Maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte für Ihren Betrieb
  • Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
  • Praxisnahe Umsetzung ohne Beeinträchtigung Ihrer Geschäftsprozesse

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Videoüberwachung ist ein datenschutzrechtlich besonders sensibles Thema. DasInteresse an der Sicherheit im Betrieb muss mit den Rechten der Betroffenen sorgsam abgewogen werden.

Regelmäßig ist für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig. Daraus ergibt sich nach deutschem Recht die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.Als Experten für Datenschutz und externe Datenschutzbeauftragte bei Videoüberwachung in Köln & bundesweit sorgen wir dafür, dass Sie alle datenschutzrechtlichen Auflagen u. a. der DSGVO erfüllen und Rechtssicherheit erlangen.

Zufriedene Mandanten

Unsere Leistungen im Datenschutz bei Videoüberwachung

Als Datenschutzbeauftragte sind wir die erste Ansprechstelle für alle Anfragen von Kunden, Mitarbeitern und Aufsichtsbehörden zum Thema Datenschutz in Ihrem Betrieb, die wir effizient für Sie bearbeiten.

Beim Einsatz von Videoüberwachung ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten regelmäßig eine Pflicht, der wir für Sie als externe Datenschutzbeauftragte nachkommen. Dies hat für Sie viele Vorteile gegenüber einer internen Lösung. Insbesondere bedeutet dies planbarere und oft niedrigere Kosten und weniger Ärger mit Sonderkündigungsschutz.

Bei Videoüberwachung ist regelmäßig eine rechtlich anspruchsvolle Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig. Als erfahrene Experten führen wir diese mit Ihnen durch.

Bei der Videoüberwachung, aber auch im Datenschutz generell, ist die Ausbildung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter ein sehr wichtiger Faktor. Datenschutzverstöße entstehen häufig aufgrund von Missverständnissen über geltende rechtliche Anforderungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter über alle wichtigen Vorgaben aufgeklärt werden, sodass das Risiko für Datenschutzverstöße durch menschliche Fehler minimiert wird.

Videoüberwachung datenschutzkonform zu implementieren, ist eine komplexe Aufgabe, für die ein weitreichendes Verständnis über geltende rechtliche Vorgaben ebenso wichtig ist wie ein umfassendes technisches Know-how für die konkrete Implementierung. Wir sorgen dafür, dass Videoüberwachung auf technischer und organisatorischer Ebene datenschutzkonform in Ihren Betrieb integriert wird.

Ein häufig übersehener Aspekt von Compliance im Datenschutz ist die Erfüllung umfangreicher Dokumentationspflichten. Insbesondere bei Videoüberwachung, wo die datenschutzrechtlichen Anforderungen generell sehr hoch sind, sollten Sie sich unbedingt absichern. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung aller Dokumentationspflichten für Sie so weit es geht und ermöglichen Ihnen so, sich auf Ihre eigentliche Arbeit zu konzentrieren.

Kommt es bei Videoüberwachung zu Datenschutzverstößen, sollten Sie schnell reagieren. Wir unterstützen Sie kurzfristig und unbürokratisch dabei, den Schaden für Sie und die Betroffenen so niedrig wie möglich zu halten.

So einfach kommen wir ins Gespräch

Kontaktaufnahme:

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.

Analyse:

Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.

Maßgeschneiderte Lösung:

Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.

Bei Videoüberwachung ist ein Datenschutzbeauftragter regelmäßig Pflicht

Setzen Sie Videoüberwachung in Ihrem Betrieb ein, so sind Sie in sehr vielen Fällen zur Durchführung einer sogenannten Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet. Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn ein besonders hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bestehen oder öffentlich zugängliche Bereiche systematisch überwacht werden.

Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, kann jedoch nur im Einzelfall eruiert werden.

Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig, gilt gleichzeitig eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Dabei können Sie wählen, ob Sie einen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten ernennen oder einen Dienstleister als externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Eine externe Lösung hat für die meisten Betriebe große Vorteile:

  • Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind deutlich besser planbar, da sie durch den geschlossenen Vertrag eindeutig geregelt werden. Auf der anderen Seite fallen bei einem internen Datenschutzbeauftragten schwer kalkulierbare Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie für Produktivitätsausfälle an. Diese sind dabei auf lange Sicht oft höher als die Kosten für eine externe Lösung.
  • Mitarbeiter, die die Rolle des Datenschutzbeauftragten ausfüllen, genießen Sonderkündigungsschutz und können deshalb unter anderem nicht ordentlich gekündigt werden. Dies kann Ihre Personalplanung erschweren. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten besteht hingegen ein Dienstleistungsverhältnis, was im Vergleich deutlich einfacher gekündigt werden kann.
  • Fachfremde Mitarbeiter benötigen viel Zeit in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um sich das nötige Fachwissen für die Ausübung ihrer Rolle als Datenschutzbeauftragter anzueignen. Als langjährig erfahrene Experten können wir Sie hingegen von Tag 1 an in allen Aspekten des Datenschutzrechts bestmöglich beraten und vertreten.

Die Hürden für eine rechtskonforme Videoüberwachung sind hoch

Videoüberwachung ist datenschutzrechtlich gesehen sehr sensibel. Damit diese rechtskonform ist, müssen die Interessen Ihres Betriebs mit denen der Betroffenen abgeglichen werden.

Zu den berechtigten Interessen Ihres Betriebs können etwa die Vermeidung und Aufklärung von Straftaten wie Diebstählen oder die Durchsetzung von Hausrecht und Hausordnung gehören.

Auf der anderen Seite steht das Recht der Betroffenen am eigenen Bild und auf Privatsphäre, das rechtlich schwer wiegt.

Sie müssen daher darlegen, dass keine milderen Mittel zur Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung stehen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Eine detaillierte Einordnung ist dabei nur im Einzelfall möglich.

Kommt eine Videoüberwachung datenschutzrechtlich in Frage, muss diese auch technisch korrekt implementiert werden. Gleichzeitig sind organisatorische Maßnahmen zu treffen, um etwa sicherzustellen, dass nur Befugte Personen Zugang zum aufgezeichneten Material haben.

Falls die technischen Systeme in der Lage sind, biometrische Daten zu erfassen, sind die datenschutzrechtlichen Auflagen für ihren Einsatz ungleich höher. Sie sollten sich daher im Vorfeld umfangreich darüber beraten lassen, welche Systeme für Ihre Zwecke in Frage kommen. Selbst der Einsatz von Kameraattrappen kann einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen.

Das aufgezeichnete Material muss sicher gespeichert und aufbewahrt sowie nach einem festgelegten Zeitraum gelöscht werden.

An geeigneten Stellen sind außerdem Hinweise zur Videoüberwachung zu platzieren, deren Inhalt und Umfang je nach Einsatzzweck unterschiedlich aussehen können.

Organisatorisch kommen zur oft benötigten Datenschutz-Folgenabschätzung zusätzlich umfangreiche Dokumentationspflichten hinzu, die etwa den Zweck und Umfang der Verarbeitung sowie die konkret dafür unternommenen Schritte detailliert beinhalten müssen.

Wir verhelfen Ihnen zur Rechtssicherheit

Überlassen Sie Datenschutz bei Überwachung nicht dem Zufall! Die rechtlichen Auflagen für Compliance sind sehr hoch. Bei Datenschutzverstößen drohen gleichzeitig hohe Strafen.

Als Experten für Datenschutz und externe Datenschutzbeauftragte bei Videoüberwachung stehen wir Ihnen in Köln und bundesweit auf Grundlage unserer jahrelangen Erfahrung kurzfristig zur Seite.

Über die Videoüberwachung hinaus stellen wir sicher, dass Ihr Betrieb im Ganzen datenschutzkonform arbeitet.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.esweit. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Kennenlerngespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Klos

Christian Klos

Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt

Ina Rothe, LL.M.

Partnerin
Wirtschaftsjuristin

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Hinweis: Leistungen, die dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, werden von der Kanzlei Two Towers Legal erbracht.