Datenschutz für Pharma-Unternehmen
- Datenschutz & Compliance für die Pharma-Branche
- Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
- In Köln und bundesweit
Der Datenschutz in der Pharma-Branche verlangt ein Zusammenspiel aus branchenspezifischem Fachwissen, belastbaren Prozessen und juristischer Präzision. Kaum eine Branche verarbeitet so viele sensible Informationen: Daten von Studienteilnehmern, Meldungen aus der Pharmakovigilanz, Angaben von Ärzten und Apothekern im Vertrieb.
Dazu kommt ein mehrschichtiges Regelwerk aus DSGVO, BDSG, Arzneimittelrecht und europäischen Vorgaben für klinische Prüfungen. Wir unterstützen Pharmaunternehmen dabei, diese Anforderungen strukturiert umzusetzen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Sprechen Sie uns an – das Erstgespräch ist unverbindlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Für ihre Verarbeitung gelten erhöhte Anforderungen nach Art. 9 DSGVO.
- Ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, richtet sich nach Art. 37 DSGVO und ergänzend nach § 38 BDSG. Viele Pharmaunternehmen sind betroffen, maßgeblich ist aber die konkrete Verarbeitungssituation.
- Bei klinischen Prüfungen sind die Einwilligung in die Studienteilnahme und die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage strikt zu unterscheiden.
- Rollen von Sponsor, Prüfstellen und Dienstleistern müssen im Einzelfall bestimmt werden: Auftragsverarbeitung, gemeinsame Verantwortlichkeit oder getrennte Verantwortlichkeiten.
- Bei schweren Verstößen reicht der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.
- Wir bieten organisatorische Datenschutzberatung, Stellung externer Datenschutzbeauftragter oder anwaltliche Beratung über unsere angeschlossene Kanzlei.
Zufriedene Mandanten






Unsere Leistungen für Pharma-Datenschutz
So einfach kommen wir ins Gespräch
Kontaktaufnahme:
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.
Analyse:
Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.
Maßgeschneiderte Lösung:
Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.
Warum Datenschutz in der Pharmaindustrie besonders anspruchsvoll ist
Pharmaunternehmen zählen zu den datenintensivsten Organisationen überhaupt. In Forschung und Entwicklung fallen Daten von Studienteilnehmern an, die zu den sensibelsten Kategorien des europäischen Datenschutzrechts gehören. Im laufenden Geschäftsbetrieb kommen Daten von Ärzten, Apothekern, Mitarbeitern und Betroffenen aus Nebenwirkungsmeldungen hinzu. Digitale Vertriebskanäle, medizinische Anwendungen und vernetzte Laborsysteme erhöhen die Komplexität zusätzlich.
Selbst gut regulierte Unternehmen übersehen häufig die Randbereiche ihrer Datenverarbeitung.
Die Folgen von Verstößen gehen über Bußgelder hinaus. Aufsichtsbehörden können Verarbeitungen einschränken oder untersagen, Studienabläufe geraten ins Stocken, Partner und Prüfstellen verlieren Vertrauen. Gerade bei internationalen Kooperationen wirkt sich das schnell auf Zeitpläne aus.
Typische Datenschutz-Herausforderungen für Pharmaunternehmen
In unserer Beratungspraxis begegnen uns bestimmte Problemfelder immer wieder:
- Cloud- und IT-Landschaften: Der Serverstandort allein sagt wenig aus. Zu prüfen sind auch Unterauftragsverarbeiter, Zugriffs- und Supportwege aus Drittländern, Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung, Mandantentrennung sowie Kontroll- und Auditrechte.
- Internationale Datenflüsse: Zunächst ist zu klären, ob überhaupt eine Übermittlung in ein Drittland vorliegt. Besteht kein Angemessenheitsbeschluss, kommen Garantien nach Art. 46 DSGVO in Betracht, häufig verbunden mit einer dokumentierten Transferbewertung und ergänzenden Maßnahmen.
- Pharmakovigilanz: Die gesetzliche Meldepflicht erfordert die Verarbeitung sensibler Daten. Arzneimittelsicherheit und Datenschutz müssen dabei parallel gewährleistet sein, insbesondere bei Aufbewahrungsfristen und Zugriffsrechten.
- Ansprache von Fachkreisen: Neben der DSGVO sind hier das Wettbewerbsrecht und bei Zugriffen auf Endgeräte das TDDDG zu beachten. Rechtsgrundlage, Nachweis und Widerspruchsmöglichkeiten müssen je Kanal sauber geregelt sein.
- Externe Zusammenarbeit: Vor jeder Vertragsgestaltung steht die Frage der datenschutzrechtlichen Rolle. Erst danach lässt sich bestimmen, welche Vereinbarung erforderlich ist.
So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab
Der Einstieg ist unkompliziert. In einem Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens. Darauf folgt eine strukturierte Analyse der bestehenden Datenschutzorganisation. Die Ergebnisse fließen in einen Maßnahmenplan mit klaren Prioritäten und Zuständigkeiten ein.
In der Umsetzungsphase begleiten wir Ihr Team, schulen Mitarbeiter, erstellen oder überarbeiten die Dokumentation und unterstützen bei technischen und organisatorischen Maßnahmen. Anschließend stehen wir auf Wunsch als fortlaufender Ansprechpartner zur Verfügung: für laufende Fragen, neue regulatorische Entwicklungen und wiederkehrende Überprüfungen.
Unsere Vorteile auf einen Blick
Vorbereitung auf Behördenkontakte: Wir bereiten Sie auf Anfragen und Prüfungen der Aufsichtsbehörden vor, damit Sie auskunftsfähig bleiben.
Branchenspezifisches Fachwissen: Wir kennen die regulatorischen Besonderheiten der Pharmaindustrie und die Schnittstellen zu Forschung, Qualität und Vertrieb.
Juristische Kompetenz unter einem Dach: Beratung und anwaltliche Bewertung greifen ineinander, ohne Reibungsverluste zwischen Dienstleistern.
Ganzheitlicher Ansatz: Datenschutz betrachten wir im Kontext Ihrer gesamten Compliance-Organisation.
Individuelle Lösungen: Keine Standardpakete, sondern Konzepte, die zu Ihrer Struktur und Ihren Prozessen passen.
Feste Ansprechpartner: Sie arbeiten dauerhaft mit denselben Fachleuten, die Ihre Situation kennen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutz Pharma
Pharma Datenschutz professionell umsetzen
Datenschutz in der Pharma-Branche ist keine reine Pflichtübung, sondern Teil einer belastbaren Compliance-Organisation. DSGVO, BDSG, Arzneimittelrecht und die europäischen Vorgaben für klinische Prüfungen stellen hohe Anforderungen, die sich nur mit klaren Rollen, dokumentierten Rechtsgrundlagen und gelebten Prozessen erfüllen lassen.
Wir bringen datenschutzrechtliche Expertise, anwaltliche Bewertung und branchenspezifisches Verständnis zusammen. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich dazu beraten, wie Sie Datenschutz im Pharmabereich strukturiert und dauerhaft in Ihrer Organisation verankern.
Ihre Ansprechpartner

Christian Klos
Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt

Ina Rothe, LL.M.
Partnerin
Wirtschaftsjuristin
Neueste Blogbeiträge
- Datenschutzbeauftragter extern oder intern – welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?
- DSGVO-Transparenzpflichten – Europaweite Prüfaktion 2026
- Transparenzpflichten beim Betrieb von KI-Systemen: Alles, was Unternehmen jetzt wissen müssen
- EU-Geldwäscheverordnung: Von der Person zur Organisation – Was Kanzleien ab Juli 2027 erwartet
- Datenschutzfolgenabschätzung: DSFA richtig durchführen mit neuem Template?
Ausgewählte Fachartikel
- B. Scheben / A. Geschonneck / C. Klos: „Unternehmensinterne Ermittlungen im Rahmen datenschutzrechtlicher Grenzen“, ZHR 2015, 240
- Christian Klos / Ramazan Taylan: „Von der Theorie zur Praxis: Die EU-KI-Verordnung effektiv umsetzen.“, CCZ 2024, 205
- Christian Klos: „KI-VO & Co: Compliance für künstliche Intelligenz sicher umsetzen“, Fortsetzungswerk Information Security Management TÜV Media 2024
- I. Rothe / D. Eder: Datenschutz: Mangelnde Verschlüsselung von E-Mails ein DSGVO-Verstoß ohne Schaden? Ein Überblick und Perspektiven für Unternehmen
Hinweis: Leistungen, die dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, werden von der Kanzlei Two Towers Legal erbracht.
