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Datenschutz für Pharma-Unternehmen

  • Datenschutz & Compliance für die Pharma-Branche
  • Schutz vor Bußgeldern und Reputationsschäden
  • In Köln und bundesweit

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Der Datenschutz in der Pharma-Branche verlangt ein Zusammenspiel aus branchenspezifischem Fachwissen, belastbaren Prozessen und juristischer Präzision. Kaum eine Branche verarbeitet so viele sensible Informationen: Daten von Studienteilnehmern, Meldungen aus der Pharmakovigilanz, Angaben von Ärzten und Apothekern im Vertrieb.

Dazu kommt ein mehrschichtiges Regelwerk aus DSGVO, BDSG, Arzneimittelrecht und europäischen Vorgaben für klinische Prüfungen. Wir unterstützen Pharmaunternehmen dabei, diese Anforderungen strukturiert umzusetzen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Sprechen Sie uns an – das Erstgespräch ist unverbindlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Für ihre Verarbeitung gelten erhöhte Anforderungen nach Art. 9 DSGVO. 
  • Ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, richtet sich nach Art. 37 DSGVO und ergänzend nach § 38 BDSG. Viele Pharmaunternehmen sind betroffen, maßgeblich ist aber die konkrete Verarbeitungssituation. 
  • Bei klinischen Prüfungen sind die Einwilligung in die Studienteilnahme und die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage strikt zu unterscheiden. 
  • Rollen von Sponsor, Prüfstellen und Dienstleistern müssen im Einzelfall bestimmt werden: Auftragsverarbeitung, gemeinsame Verantwortlichkeit oder getrennte Verantwortlichkeiten. 
  • Bei schweren Verstößen reicht der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. 
  • Wir bieten organisatorische Datenschutzberatung, Stellung externer Datenschutzbeauftragter oder anwaltliche Beratung über unsere angeschlossene Kanzlei.
Zufriedene Mandanten

Unsere Leistungen für Pharma-Datenschutz

Wir übernehmen auf Wunsch die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten und prüfen zu Beginn, ob und auf welcher Grundlage eine Benennungspflicht besteht. Bei der externen Bestellung achten wir auf die erforderliche Unabhängigkeit und eine klare Aufgabenverteilung. Weitere Beratungs- oder anwaltliche Leistungen werden organisatorisch so abgegrenzt, dass die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nicht zu Interessenkonflikten führen. Sie erhalten feste Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen, Ihr Team wird entlastet und die Aufgaben nach Art. 39 DSGVO werden zuverlässig wahrgenommen und dokumentiert.

Am Anfang jeder Datenschutzberatung steht ein strukturiertes Compliance Audit mit Gap-Analyse. Wir prüfen Ihre Prozesse, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Ihre Lösch- und Berechtigungskonzepte sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Daraus entsteht ein priorisierter Maßnahmenplan mit klaren Verantwortlichkeiten. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung und überprüfen den Stand in wiederkehrenden Audits.

Klinische Studien gehören zu den datenschutzrechtlich besonders anspruchsvollen Bereichen, da regelmäßig sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden und zahlreiche Beteiligte zusammenarbeiten. Wir unterstützen Sponsoren, CROs und weitere Akteure bei der datenschutzkonformen Gestaltung von Studienprozessen. Dazu gehören unter anderem die saubere Dokumentation der Rechtsgrundlagen, sowie die Gestaltung oder Prüfung von Patienteninformationen und Einwilligungen, Verantwortlichkeiten, Datenflüssen, Pseudonymisierung als auchdie weitere Nutzung von Forschungsdaten.

Werden besonders sensible Daten in größerem Umfang verarbeitet oder neue Technologien eingesetzt, kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung (“DSFA”) erforderlich sein. Wir prüfen die Notwendigkeit einer DSFA, strukturieren die Risikobewertung und entwickeln geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung. Bei neuen Forschungs-, Daten- oder Digitalprojekten begleiten wir den Datenschutz möglichst bereits während der Konzeption, damit erforderliche Schutzmaßnahmen nicht erst nachträglich ergänzt werden müssen.

Auch bei der Erfassung und Bearbeitung von Nebenwirkungsmeldungen, Produktbeschwerden oder medizinischen Anfragen werden regelmäßig personenbezogene und zum Teil besonders geschützte Gesundheitsdaten verarbeitet. Wir prüfen die hierfür eingesetzten Prozesse, Informationspflichten, Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen und Datenweitergaben und unterstützen bei der datenschutzkonformen Einbindung interner sowie externer Beteiligter.

Pharmaunternehmen arbeiten häufig in internationalen Konzern-, Forschungs- und Dienstleisterstrukturen. Wir prüfen Datenübermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und unterstützen bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Transfermechanismen. Dazu gehören insbesondere Standardvertragsklauseln, die Bewertung der konkreten Übermittlungssituation sowie ergänzende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Gerade bei medizinischer Forschung und Gesundheitsdaten erfordern internationale Datenflüsse eine sorgfältige Prüfung.

Labore, CROs, Cloud-Anbieter, Softwaredienstleister und weitere externe Partner sind häufig unmittelbar in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingebunden. Wir klären, welche datenschutzrechtliche Rolle die Beteiligten einnehmen, und unterstützen bei Auftragsverarbeitungsverträgen, Vereinbarungen über gemeinsame Verantwortlichkeit und sonstigen Datenschutzklauseln. Gleichzeitig prüfen wir, ob Verantwortlichkeiten, Weisungsrechte und tatsächliche Datenflüsse mit der vertraglichen Gestaltung übereinstimmen.

Mit dem European Health Data Space entstehen neue Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten in Forschung und Innovation. Pharma- und Life-Sciences-Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche ihrer Datenbestände, Forschungsprozesse und Systeme künftig betroffen sein können. Wir unterstützen bei der Einordnung der Anforderungen und bei der Vorbereitung auf Prozesse zur Bereitstellung beziehungsweise Nutzung von Gesundheitsdaten für Sekundärzwecke. Die wesentlichen Regeln zur Sekundärnutzung werden schrittweise ab 2029 anwendbar.

Die Verbindung aus Beratung und angeschlossener Rechtsanwaltskanzlei verkürzt Abstimmungswege. Rollen- und Vertragsgestaltung mit Dienstleistern, Gestaltung von Einwilligungs- und Informationstexten in Studien, Betroffenenanfragen, Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen und die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden lassen sich bei uns gebündelt bearbeiten. Unser Beratungs- und Kanzleiteam arbeitet dabei eng am selben Sachverhalt zusammen. Sind wir zugleich als Datenschutzbeauftragter benannt, trennen wir diese Aufgaben organisatorisch von den übrigen Beratungs- und Kanzleileistungen, damit die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gewahrt bleibt.

So einfach kommen wir ins Gespräch

Kontaktaufnahme:

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.

Analyse:

Im Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und identifizieren den Handlungsbedarf.

Maßgeschneiderte Lösung:

Wir entwickeln einen individuellen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit und setzen diesen gemeinsam mit Ihnen um.

Warum Datenschutz in der Pharmaindustrie besonders anspruchsvoll ist

Pharmaunternehmen zählen zu den datenintensivsten Organisationen überhaupt. In Forschung und Entwicklung fallen Daten von Studienteilnehmern an, die zu den sensibelsten Kategorien des europäischen Datenschutzrechts gehören. Im laufenden Geschäftsbetrieb kommen Daten von Ärzten, Apothekern, Mitarbeitern und Betroffenen aus Nebenwirkungsmeldungen hinzu. Digitale Vertriebskanäle, medizinische Anwendungen und vernetzte Laborsysteme erhöhen die Komplexität zusätzlich.

Selbst gut regulierte Unternehmen übersehen häufig die Randbereiche ihrer Datenverarbeitung.

Die Folgen von Verstößen gehen über Bußgelder hinaus. Aufsichtsbehörden können Verarbeitungen einschränken oder untersagen, Studienabläufe geraten ins Stocken, Partner und Prüfstellen verlieren Vertrauen. Gerade bei internationalen Kooperationen wirkt sich das schnell auf Zeitpläne aus.

Typische Datenschutz-Herausforderungen für Pharmaunternehmen

In unserer Beratungspraxis begegnen uns bestimmte Problemfelder immer wieder:

  • Cloud- und IT-Landschaften: Der Serverstandort allein sagt wenig aus. Zu prüfen sind auch Unterauftragsverarbeiter, Zugriffs- und Supportwege aus Drittländern, Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung, Mandantentrennung sowie Kontroll- und Auditrechte. 
  • Internationale Datenflüsse: Zunächst ist zu klären, ob überhaupt eine Übermittlung in ein Drittland vorliegt. Besteht kein Angemessenheitsbeschluss, kommen Garantien nach Art. 46 DSGVO in Betracht, häufig verbunden mit einer dokumentierten Transferbewertung und ergänzenden Maßnahmen. 
  • Pharmakovigilanz: Die gesetzliche Meldepflicht erfordert die Verarbeitung sensibler Daten. Arzneimittelsicherheit und Datenschutz müssen dabei parallel gewährleistet sein, insbesondere bei Aufbewahrungsfristen und Zugriffsrechten. 
  • Ansprache von Fachkreisen: Neben der DSGVO sind hier das Wettbewerbsrecht und bei Zugriffen auf Endgeräte das TDDDG zu beachten. Rechtsgrundlage, Nachweis und Widerspruchsmöglichkeiten müssen je Kanal sauber geregelt sein. 
  • Externe Zusammenarbeit: Vor jeder Vertragsgestaltung steht die Frage der datenschutzrechtlichen Rolle. Erst danach lässt sich bestimmen, welche Vereinbarung erforderlich ist. 

So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab

Der Einstieg ist unkompliziert. In einem Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens. Darauf folgt eine strukturierte Analyse der bestehenden Datenschutzorganisation. Die Ergebnisse fließen in einen Maßnahmenplan mit klaren Prioritäten und Zuständigkeiten ein.

In der Umsetzungsphase begleiten wir Ihr Team, schulen Mitarbeiter, erstellen oder überarbeiten die Dokumentation und unterstützen bei technischen und organisatorischen Maßnahmen. Anschließend stehen wir auf Wunsch als fortlaufender Ansprechpartner zur Verfügung: für laufende Fragen, neue regulatorische Entwicklungen und wiederkehrende Überprüfungen.

Unsere Vorteile auf einen Blick

Vorbereitung auf Behördenkontakte: Wir bereiten Sie auf Anfragen und Prüfungen der Aufsichtsbehörden vor, damit Sie auskunftsfähig bleiben. 

Branchenspezifisches Fachwissen: Wir kennen die regulatorischen Besonderheiten der Pharmaindustrie und die Schnittstellen zu Forschung, Qualität und Vertrieb. 

Juristische Kompetenz unter einem Dach: Beratung und anwaltliche Bewertung greifen ineinander, ohne Reibungsverluste zwischen Dienstleistern. 

Ganzheitlicher Ansatz: Datenschutz betrachten wir im Kontext Ihrer gesamten Compliance-Organisation. 

Individuelle Lösungen: Keine Standardpakete, sondern Konzepte, die zu Ihrer Struktur und Ihren Prozessen passen. 

Feste Ansprechpartner: Sie arbeiten dauerhaft mit denselben Fachleuten, die Ihre Situation kennen. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutz Pharma

Häufig ja, aber nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht (Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder ob die ergänzenden Voraussetzungen des § 38 BDSG erfüllt sind, etwa mindestens 20 ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigte Personen oder eine erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Prüfung sollte dokumentiert werden.

Das hängt vom Leistungsumfang, der Unternehmensgröße und der Komplexität der Verarbeitungen ab, etwa davon, ob klinische Prüfungen oder internationale Datenflüsse betroffen sind. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erstellen wir ein individuelles Angebot.

Die DSGVO sieht gestaffelte Rahmen vor. Bei besonders schweren Verstößen, etwa gegen die Grundsätze der Verarbeitung oder die Vorgaben zu Drittlandsübermittlungen, beträgt der Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche betroffener Personen.

Durch eine saubere Rollenverteilung zwischen Sponsor, Prüfstellen und Dienstleistern, eine zweckbezogene Bestimmung der Rechtsgrundlagen, transparente Informationen für die Studienteilnehmer, Pseudonymisierung mit ergänzenden Schutzmaßnahmen sowie eine vollständige Dokumentation der Datenflüsse. Wir begleiten Sie von der Studienplanung bis zum Abschluss.

Die Anwendung hängt nicht von der Staatsangehörigkeit der Studienteilnehmer ab. Maßgeblich ist Art. 3 DSGVO: Erfasst sind Verarbeitungen im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung in der EU sowie unter bestimmten Voraussetzungen Verarbeitungen durch Stellen ohne EU-Niederlassung, wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten. Bei Übermittlungen in Drittländer sind zusätzlich die Vorgaben des Kapitels V zu beachten.

Pharma Datenschutz professionell umsetzen

Datenschutz in der Pharma-Branche ist keine reine Pflichtübung, sondern Teil einer belastbaren Compliance-Organisation. DSGVO, BDSG, Arzneimittelrecht und die europäischen Vorgaben für klinische Prüfungen stellen hohe Anforderungen, die sich nur mit klaren Rollen, dokumentierten Rechtsgrundlagen und gelebten Prozessen erfüllen lassen.

Wir bringen datenschutzrechtliche Expertise, anwaltliche Bewertung und branchenspezifisches Verständnis zusammen. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich dazu beraten, wie Sie Datenschutz im Pharmabereich strukturiert und dauerhaft in Ihrer Organisation verankern.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Klos

Christian Klos

Geschäftsführender Partner
Rechtsanwalt

Ina Rothe, LL.M.

Partnerin
Wirtschaftsjuristin

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Hinweis: Leistungen, die dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen, werden von der Kanzlei Two Towers Legal erbracht.